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Trotz Bedenken: Neues NPD-Verbotsverfahren rückt näher

Trotz Bedenken

Neues NPD-Verbotsverfahren rückt näher

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    Berlin Der Bericht ist fertig. Auf 141 eng bedruckten Seiten haben die Beamten des Bundesinnenministeriums und der 16 Länderinnenministerien insgesamt 2649 Hetzreden, Aufrufe, Propagandaartikel und andere Belege von mehr als 400 führenden NPD-Funktionären und einfachen Mitgliedern gesammelt, die belegen sollen, dass die rechtsextreme

    Die Partei, die derzeit in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vertreten ist, habe, heißt es zusammenfassend in dem Dossier, eine „antisemitische, rassistische und ausländerfeindliche Einstellung“ und sei mit dem Nationalsozialismus „wesensverwandt“.

    Weg für zweiten Anlauf ist frei

    Mit diesem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist neun Jahre nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens der Weg für einen zweiten Anlauf frei. Schon in dieser Woche könnte die Entscheidung fallen, beim Bundesverfassungsgericht einen neuen Antrag zu stellen.

    Am Mittwoch treffen sich die Innenminister des Bundes und der Länder in Rostock-Warnemünde, am Donnerstag tagen die Ministerpräsidenten der 16 Länder in Berlin. Im Kreise der Länder scheint es eine klare Mehrheit zu geben, das Verbotsverfahren in Gang zu bringen, notfalls auch ohne Bundestag und Bundesregierung.

    Der federführende Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), plädiert offen für den Gang nach Karlsruhe. „Wir haben gute Erfolgsaussichten.“ Dieser Ansicht schloss sich auch der derzeitige Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), sein

    Schünemann begründet seinen Schritt mit einem Rechtsgutachten, das er selber in Auftrag gegeben hat. Darin kamen die Autoren, der Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe, Franz Wilhelm Dollinger, und der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Hans-Joachim Jentsch, zu dem Ergebnis, das Verbotsverfahren habe „hinreichende Erfolgsaussichten“. Die Ziele der NPD seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, zudem habe die Partei gewalttätige Tendenzen.

    Offen, ob sich die Bundesregierung anschließt

    Gleichwohl ist offen, ob sich auch die Bundesregierung dem Verbotsverfahren anschließt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der aus seiner skeptischen bis ablehnenden Haltung keinen Hehl macht, setzte nach einem Bericht des Spiegels durch, dass die abschließende Bewertung des Bund-Länder-Dossiers zurückhaltend ausfiel. „Die künftige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht prognostizierbar.“ Friedrich forderte die Länder auf, ihm schriftlich zuzusichern, dass das Beweismaterial gegen die NPD ohne die Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes gesammelt wurde. Nach einem Bericht der Welt am Sonntag lehnten dies mehrere Innenminister bereits ab und wollten stattdessen nur die Präsidenten von Verfassungsschutz und Landeskriminalämter unterzeichnen lassen.

    Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer zeigte sich dagegen davon überzeugt, dass ein neues Verbotsverfahren nicht an den V-Leuten in der NPD scheitern wird. „Das Material ist anders als 2003 nicht durch Informationen von V-Leuten infiziert“, sagte er der Welt. An seiner Einstellung ließ er keinen Zweifel aufkommen: „Die NPD muss verboten werden. Das gebieten unsere geschichtliche Verantwortung und der Ruf Deutschlands in der Welt.“

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