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Terrorismus: Richter ordnet Beugehaft für ehemalige RAF-Mitglieder an

Terrorismus

Richter ordnet Beugehaft für ehemalige RAF-Mitglieder an

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    Die Bildkombo zeigt die einstigen RAF-Topterroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar
    Die Bildkombo zeigt die einstigen RAF-Topterroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar Foto: DPA

    Karlsruhe (ddp). Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat Beugehaft von bis zu sechs Monaten gegen die früheren RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt angeordnet. Das teilte die stellvertretende Pressesprecherin der Bundesanwaltschaft, Sonja Heine, am Donnerstag in

    Die drei Betroffenen hätten bei einer Zeugenvernehmung durch einen Vertreter der Bundesanwaltschaft keine Angaben gemacht, ohne dass ihnen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zustehe. Es sei jedoch davon auszugehen, dass Klar, Folkerts und Mohnhaupt Beschwerde gegen die Beschlüsse des Ermittlungsrichters einlegten. Deshalb sei die Vollziehung der Beschlüsse "zunächst ausgesetzt". Der BGH-Ermittlungsrichter setzte gegen Klar, Folkerts und Mohnhaupt zudem ein Ordnungsgeld fest.

    Die Bundesanwaltschaft will mit der Beugehaft die Aussage der drei Ex-RAF-Mitglieder in zwei Ermittlungsverfahren erzwingen. Zum einen geht es um die im April 2007 eingeleiteten Ermittlungen gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski wegen des Mordanschlags auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback. In diesem Verfahren verdächtigt die Bundesanwaltschaft Wisniewski, der Todesschütze gewesen zu sein.

    Bislang ist unbekannt, wer Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 erschossen hat. Nach den bisherigen Urteilen in dem Fall waren Klar, Folkerts und Günter Sonnenberg unmittelbar sowie Mohnhaupt als Planerin an dem Attentat in Karlsruhe beteiligt.

    Außerdem geht es um die Ermittlungen wegen des versuchten Raketenwerferanschlags auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft am 25. August 1977. Auch hier hat die Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass Wisniewski beteiligt war.

    Im Fall von Sonnenberg hat der BGH-Ermittlungsrichter den Antrag der Bundesanwaltschaft auf Anordnung von Beugehaft und Festsetzung von Ordnungsmitteln zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, Sonnenberg würde sich durch Angaben zur Sache "der Gefahr einer Verfolgung" wegen des Buback-Mordes aussetzen.

    Die einstige RAF-Rädelsführerin Brigitte Mohnhaupt wurde im Frühjahr2007 aus der Haft entlassen. Knut Folkerts ist ebenfalls auf freiemFuß. Christian Klar ist noch inhaftiert und wird voraussichtlich Anfang2009 aus dem Gefängnis entlassen. Seine reguläre Haftzeit würde währendder Beugehaft ruhen.

    Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegenZeugen oder sonstige zur Aussage verpflichtete Personen verhängt werdenkann, wenn diese die Aussage verweigern. Die Beugehaft darf nur voneinem Richter angeordnet werden und kann maximal sechs Monate dauern.

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