Der Krieg zwischen Israel und der Hamas bringt die grüne Flagge auch in Deutschland auf die Straßen. Anhängerinnen und Anhänger der radikalislamischen Palästinenserorganisation schwenken bei israelfeindlichen Kundgebungen das Erkennungszeichen der Terrororganisation und konnten dies bislang dank einer Gesetzeslücke auch ungestraft tun. Der Bundestag hat dem Treiben mit den Stimmen von Union und SPD durch eine Änderung des Strafgesetzbuches ein Ende bereitet. Künftig dürfen die Flagge sowie Symbole der Hamas auf deutschen Straßen nicht mehr gezeigt werden. Das Verbot gilt für sämtliche Organisationen, die auf der EU-Terroristenliste stehen. Der FDP geht das nicht weit genug. Sie fordert, die Hamas in Deutschland komplett zu verbieten.
„Die Normierung eines Flaggenverbots im Strafrecht durch Union und SPD lenkt nur von eigenen Versäumnissen in der konsequenten Bekämpfung terroristischer Vereinigungen ab“, sagte der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser unserer Redaktion. Nachdem die Regierung bereits bei einem Betätigungsverbot für die Hisbollah jahrelang die Hände in den Schoß gelegt habe, „sieht der Bundesinnenminister sich offensichtlich selbst bei einer glasklaren Terrorvereinigung wie der Hamas nicht in der Lage, deren Aktivitäten in Deutschland durch ein Verbot zu unterbinden“, kritisierte Strasser. Der FDP-Politiker betonte, ein solches Betätigungsverbot hätte im Übrigen auch dazu geführt, dass Flaggen und Symbole der Hamas nicht mehr hätten gezeigt werden dürfen.
Hintergrund ist, dass für ein Verbot von Organisationen wie Hamas Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zuständig ist. Seehofer hat in seiner Amtszeit bereits zahlreiche Vereine und Organisationen aus dem islamistischen und anderen Bereichen verboten. Darunter kürzlich erst das islamistische Netzwerk „Ansaar International“. Dem Verein wird vorgeworfen, Terrororganisationen wie die Hamas finanziell zu unterstützen.
Die FDP hatte einen Entschließungsantrag formuliert, um das Betätigungsverbot für die Hamas im Bundestag durchzusetzen. Er wurde abgelehnt, Union und SPD zogen nicht mit.
„Das Eine zu tun, bedeutet nicht, dass man das Andere lassen muss“, erklärte Unions-Fraktionsvize Torsten Frei auf Anfrage und betonte gleichzeitig: „Ein Verbot der Hamas wäre grundsätzlich zu begrüßen.“ Er warne aber vor zu hohen Erwartungen. „Es hätte vor allem symbolischen Wert, der praktische Nutzen aber wäre gering“, sagte der CDU-Politiker. Wie im Falle der kürzlich verbotenen Hisbollah käme nur ein Betätigungsverbot infrage, da die Hamas in Deutschland nicht über eine Vereinsstruktur verfüge. Dies aber würde sich „im Wesentlichen auf die Verwendung ihrer Kennzeichnen auswirken“, meinte Frei. Das habe man „nun auch über die Änderung des Strafgesetzbuches“ erreicht.
„Ein solches Betätigungsverbot wurde bislang vom Innenministerium nicht betrieben, da Deutschland für die Hamas selbst kein direktes Operationsgebiet ist“, sagte Frei weiter. Seehofer sei gegen andere Vereine hingegen sehr konsequent vorgegangen, die aus Deutschland heraus die Hamas unterstützt hätten. Frei nannte neben „Ansaar International“ die 1998 verbotene „Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" sowie das 2002 erlassende Vereinsverbot gegen „al-Aqsa“ dem drei Jahre später das Verbot der „Yatim-Kinderhilfe“ folgte.
Hamas steht für die Worte „Harakat al-Muqawama al-Islamiya“ und bezeichnet die „Bewegung des Islamischen Widerstands“. Sie wurde 1987 gegründet und kämpft zum einen gegen den Staat Israel. Außerdem sieht sich die Hamas als Gegengewicht zur Fatah-Bewegung beziehungswiese zur Palästinensischen Befreiungsfront PLO.