Ob bei großen Demonstrationen, Staatsbesuchen, Massenveranstaltungen oder den jährlichen Krawallen rund um den 1. Mai: Die Berliner Polizei hat häufig so viel zu tun, dass sie auf Unterstützung von auswärts angewiesen ist. Doch ein heftig umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz, das kommende Woche im rot-rot-grün dominierten Senat verabschiedet werden soll, stellt diese Schützenhilfe in Frage. Polizisten aus dem Rest Deutschlands wollen künftig nicht mehr in der Hauptstadt aushelfen, sie sehen sich durch das Vorhaben unter Generalverdacht gestellt und in ihrer Arbeit behindert. Polizeigewerkschafter fürchten, dass Polizeibeamte bei Einsätzen in Berlin künftig Gefahr laufen, zu Unrecht der Diskriminierung beschuldigt zu werden.
Nach Angaben von Jörg Radek, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) wächst bundesweit der "Unmut über den instinktlosen Gesetzentwurf". Mehrere GdP-Landesverbände haben inzwischen gefordert, keine Kräfte mehr nach Berlin zu entsenden. Brandenburgs Innenministerium kündigte an, zu prüfen, ob künftig noch Polizeikräfte nach Berlin geschickt werden können. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) warnte davor, Polizisten unter Generalverdacht zu stellen. Das Gesetz sei "im Grunde ein Wahnsinn".
Kritiker sehen das bewährte Prinzip der Unschuldsvermutung in Gefahr
Das so heftig umstrittene Gesetz soll in der kommenden Woche das Berliner Abgeordnetenhaus passieren – mit der Mehrheit der regierenden Koalition aus SPD, Linkspartei und Grünen. Eigentlich soll es dafür sorgen, dass Bürger von Behörden nicht diskriminiert werden. Vorangetrieben hat es Justizsenator (so heißt in Berlin der Landesjustizminister) Dirk Behrendt von den Grünen. Die Befürworter des Gesetzes hoffen, es werde eine "Kultur der Wertschätzung und der Vielfalt" fördern. Doch Paragraf 7 des Gesetzesentwurf hat es in sich. Hinter dem Stichwort "Vermutungsregelung" verbirgt sich für die Kritiker des Vorhabens nichts weniger als die Abkehr von einem bewährten Prinzip deutschen Rechts: Der Unschuldsvermutung.
Das Gesetz besagt: Wer einen Behördenmitarbeiter der Diskriminierung bezichtigt, muss seine Anschuldigung nicht, wie sonst üblich, belegen. Die Beweislast wird umgedreht, sodass der Beschuldigte und seine Behörde den Vorwurf widerlegen müssen. Klagen können sollen zudem nicht nur die Bürger, die sich diskriminiert fühlen, sondern auch Aktivisten und Verbände. Stellt ein Gericht eine Diskriminierung fest, soll das Opfer Schadenersatz bekommen.
CDU-Innenexperte Schuster sieht die Sicherheit der Bürger in Gefahr
Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Innenexperte Armin Schuster ist selbst Polizist. Er hat sich das Berliner Vorhaben genau durchgelesen – und ist entsetzt. Unserer Redaktion sagte er: "Gerade für eine Stadt wie Berlin wird dieses Gesetz fatale Folgen haben. Wer als politisch Verantwortlicher seiner eigenen Polizei das Vertrauen aufkündigt, spielt letztlich mit der Sicherheit der Bürger." Die Hauptstadt sei wie keine Stadt in Deutschland bei Großlagen auf die polizeiliche Unterstützung durch Bund und Länder angewiesen. Wenn die anderen Polizeien Berlin nun nicht mehr beispringen wollten, werde die innere Sicherheit Berlins "immens leiden".
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