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Streit um den Tod: Sterbehilfe in Deutschland: Was ist verboten, was erlaubt?

Streit um den Tod

Sterbehilfe in Deutschland: Was ist verboten, was erlaubt?

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    Das Thema Sterbehilfe ist in Deutschland umstritten.  Was ist in Deutschland verboten, was erlaubt? Ein Überblick.
    Das Thema Sterbehilfe ist in Deutschland umstritten. Was ist in Deutschland verboten, was erlaubt? Ein Überblick. Foto: Rainer Jensen / Illustration (dpa)

    Viele Menschen in Deutschland fühlen sich über Sterbehilfe und die Betreuung todkranker Menschen nicht ausreichend informiert. Trotzdem sprechen sich knapp drei Viertel der Deutschen grundsätzlich für ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung von Menschen aus.

    Der Bundestag hat heute mit intensiven Beratungen über die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe begonnen. Bundestagspräsident Norbert Lammert sagte zum Auftakt: "Mit diesem Tagesordnungsordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode." Dem

    Was ist bei Sterbehilfe in Deutschland erlaubt? Was verboten? Ein Überblick:

    Aktive Sterbehilfe: verboten

    Aktive Sterbehilfe, beispielsweise das Spritzen einer tödlichen Dosis Medikamente bei einem Patienten in einem Pflegeheim, gilt als Totschlag. Die sogenannte Tötung auf Verlangen ist in Deutschland strikt verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Bei dem Verbot wird es auch künftig bleiben.

    Passive Sterbehilfe: zulässig

    Als passive Sterbehilfe gilt der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei einer tödlich verlaufenden Erkrankung. Dieses bewusste Sterbenlassen etwa durch das Abschalten eines Beatmungsgerätes oder die Einstellung der künstlichen Ernährung - was in der Regel durch den Arzt geschieht - ist in Deutschland zulässig, wenn dies dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies in einem Grundsatzurteil im Jahr 2010 klar gestellt.

    Indirekte Sterbehilfe: zulässig

    Indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig und liegt vor, wenn etwa ein Arzt einem unheilbar Kranken, zum Beispiel einem Krebspatienten, mit dessen Einverständnis schmerzlindernde Medikamente gibt. Dabei wird als unvermeidbare Folge eine lebensverkürzende Wirkung des Mittels in Kauf genommen.

    Beihilfe zur Selbsttötung: umstritten

    Im Kern der aktuellen Debatte geht es um die Beihilfe zur Selbsttötung. Der sogenannte assistierte Suizid ist nach geltendem Recht nicht strafbar, weil auch die Selbsttötung kein Straftatbestand ist. Die Rechtslage ist aber widersprüchlich. So darf etwa ein Angehöriger einem schwerkranken Sterbewilligen zwar eine Überdosis Schlaftabletten auf den Nachttisch stellen. Hat der Sterbewillige den Giftcocktail geschluckt und wird bewusstlos, muss der Angehörige aber eigentlich den Notarzt rufen, um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung schuldig zu machen.

    Ärzte: in der Grauzone

    Vor allem Ärzte bewegen sich heute in einer Grauzone. In den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Sterbebegleitung heißt es lediglich: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." Auch das Arztrecht schafft keine Klarheit. Die BÄK-Musterberufsordnung verbietet Ärzten laut Paragraf 16 die Beihilfe zur Selbsttötung. Allerdings haben nicht alle Landesärztekammern diesen Passus übernommen; es gibt also keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Kann die Schweiz ein Beispiel bei der Sterbehilfe sein?

    Wenn der Bundestag über das Thema Sterbehilfe diskutiert, richtet sich der Blick der Abgeordneten auch in die Schweiz. Dort ist die Beihilfe zum Suizid schon seit 1942 legal, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Motiven erfolgt. Die AZ, dpa, epd

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