Was ist medizinisch notwendig, was schränkt Grundrechte und persönliche Freiheit unverhältnismäßig ein? Das ist der grundsätzliche Punkt, an dem sich juristische Auseinandersetzungen, aber auch politische Debatten um Gesetzesvorhaben in Zeiten der Corona-Krise entzünden. Jüngstes Beispiel dafür ist das am 25. März von allen sechs Fraktionen des Landtags im Kampf gegen die Epidemie beschlossene bayerische Infektionsschutzgesetz. Denn gegen Teile des Gesetzes meldet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten erhebliche Bedenken an.
Streit über Gesetz