Das Betreuungsgeld wird mit Hartz-IV verrechnet. Beendet dies den internen Streit in der Berliner Regierungskoalition? Hartz-IV-Empfänger werden Zeitungsberichten zufolge nicht von dem geplanten Betreuungsgeld profitieren. Bezieher des Arbeitslosengelds II, die ihre Kinder selbst erzögen, sollten künftig zwar Betreuungsgeld bekommen, es werde anschließend aber mit ihren anderen Bezügen verrechnet, berichtete die "Rheinische Post" am Mittwoch unter Berufung auf Regierungskreise.
Betreuungsgeld wird mit Hartz-IV verrechnet
Die schwarz-gelbe Koalition habe sich darauf geeinigt, dass das Betreuungsgeld von zunächst hundert Euro pro Monat auch für Hartz-IV-Empfänger aus dem Etat von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) bezahlt werde, schreibt das Blatt. Die Minderausgaben für den reduzierten Bedarfssatz kämen dann anschließend dem Haushalt von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zugute.
Regelung soll Streit in schwarz-gelber Koalition entschärfen
Auch die "Süddeutsche Zeitung" schrieb, dass der geplante Zuschuss in voller Höhe von der Hartz-IV-Leistung abgezogen werden solle. Eine entsprechende Regel solle in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Das Ministerium wollte die geplante Anrechnung laut "SZ" weder bestätigen noch dementieren.
Betreuungsgeld sorgt seit Langem für Diskussionen - mit Hartz-IV verrechnet
Die neu geplante Regelung könnte dazu beitragen, den Streit in der schwarz-gelben Koalition über das Betreuungsgeld zu entschärfen. Einige der Kritiker befürchten Fehlanreize, da manche Eltern sich wegen der Barleistung dafür entscheiden könnten, ihr Kind nicht in eine Krippe zu geben. Dabei würden gerade Kinder aus prekären Verhältnissen vom Besuch einer solchen Einrichtung besonders profitieren. afp/AZ