Das Tanzverbot in Bayern könnte in Zukunft mehr Ausnahmen bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte er für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass am stillen Feiertag keine Befreiungen möglich seien.
Geklagt hatte der Bund für Geistesfreiheit, der die Interessen konfessionsloser Menschen vertritt. Die Gruppe hatte am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung im Münchner Theater organisiert. Diese "Heidenspaß"-Party wurde aber verboten - da am Karfreitag Tanzverbot gilt.
Karfreitag in Bayern: Tanzverbot generell zulässig
Das Bundesverfassungsgericht bewertet das Tanzverbot allgemein als zulässig. Der Karfreitag in Bayern dürfe als stiller Feiertag geschützt werden. Er sei aber nicht verhältnismäßig, dass Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten generell ausgeschlossen werden.
Welche konkreten Folgen das für den Karfreitag in Bayern hat, muss sich noch zeigen.
Termine für das Tanzverbot in Bayern
Nicht nur am Karfreitag herrscht Tanzverbot in Bayern. Das sind die Termine der stillen Feiertage:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend
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