Hanno Berger ist ein Star, auch wenn ihn wohl viele Menschen nicht kennen. Einst war er der am meisten gefürchtete Mann in Deutschland unter all jenen, die den Fiskus betrügen wollten. Bis 1996 arbeitete er als Steuer-Bankprüfer in Hessen, stieg bis zum Chef seiner Behörde auf. Dann wechselte er die Seiten und heuerte in einer Rechtsanwaltskanzlei an. Vom Prüfer wurde Berger erst zum Geprüften. Inzwischen ist er ein Gejagter.
Denn Berger gilt als der Kopf des mutmaßlich größten Steuerdiebstahls aller Zeiten. Hunderte Aktienhändler, Banken und Berater ließen sich Schätzungen zufolge insgesamt bis zu zwölf Milliarden Euro an Steuern erstatten, obwohl sie diese nie gezahlt hatten. Jahrelang ging das so. Als 2012 Bergers Kanzlei untersucht wurde, flüchtete er in die Schweiz, die Grenze nach Deutschland soll er seitdem nie wieder überschritten haben. Die Behörden ließen nicht locker, der Fall nahm mehrere Wenden. Die neueste: Hanno Berger hat sich krankgemeldet. Wie das Handelsblatt berichtet, legten seine Anwälte ein Attest vor: Ihr Mandant könne nicht mehr. Anfang Oktober hätte er vor Gericht stehen sollen. Im Bestreben, Berger zur Rechenschaft zu ziehen, ist dies nicht der erste Rückschlag für die Ermittler. Dabei war die Jagd ohnehin schon kräftezehrend, nicht nur für den jetzt erkrankten Berger – sondern auch für die Ermittler.
Was sie Berger vorwerfen, sind Hütchenspiele mit Aktien. Bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften kaufen und verkaufen Händler Aktien genau um den Zeitpunkt, zu dem Unternehmen ihren Teilhabern die Dividende auszahlen. Von der Dividende geht eine Steuer ab, die die Aktionäre sich bei der Steuererklärung jedoch vom Staat zurückerstatten lassen können. Doch weil die Händler die Papiere schnell hin und her verkaufen, ist nachher unklar, wem sie zum Stichtag tatsächlich gehört haben. Mindestens zwei Aktionäre erhalten deshalb einen Nachweis darüber, Steuern gezahlt zu haben. Sie alle legen die Bescheinigung beim Finanzamt vor, um sich das Geld erstatten zu lassen – obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Bei jedem dieser Geschäfte zahlt der Staat letztlich Steuern aus, statt sie einzunehmen.
Erst 2012 hat der Gesetzgeber den Cum-Ex-Geschäften einen Riegel vorgeschoben
Das klingt dubios. Aber ob es auch strafbar ist, ist bis heute nicht wasserdicht geklärt. Schon bei dieser Frage beginnt der Hindernis-Parcours für die Justiz. Immerhin: Die Strecke wird nicht noch länger, die Geschäfte gehören der Vergangenheit an. 2012 trat ein Gesetz in Kraft, das die Nachweispflicht für Erstattungen verschärfte und Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland unmöglich machte. Hanno Berger beruft sich darauf, dass die Gesetzeslage zuvor eine andere war. Immer wieder hat er seine Überzeugung betont: Die Geschäfte seien nicht illegal gewesen, kein Gesetz habe sie verboten. Deshalb werde er sich auch vor Gericht stellen, falls es zu einer Anklage kommt – schließlich habe er nichts zu befürchten.
Anfang des Jahres schöpften die Behörden Hoffnung, dass der Staat das Geld aus den Cum-Ex-Transaktionen irgendwann zurückerhalten könnte und ihre Arbeit nicht vergebens ist. 2019 bereits hatte das Finanzgericht Köln die Geschäfte für steuerrechtlich unzulässig erklärt. In einem Urteil des Landgerichts Bonn wurden zudem im März zwei britische Börsenhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt, die Hamburger Privatbank M. M. Warburg muss darüber hinaus fast 200 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen. Es sei „stets deutlich geworden“, dass als die Geschäfte noch liefen, Gesetzgeber und Finanzverwaltung sie für missbräuchlich hielten und eindämmen wollten, teilte das Gericht im Anschluss an das Urteil mit.
Damit argumentierte es gegen jene, die Cum-Ex-Geschäfte für geschicktes Ausnutzen einer Gesetzeslücke hielten. Stattdessen haben sie nach Ansicht des Gerichts „gegen die damals geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen“ verstoßen, wie es in der Mitteilung hieß. Damit ist der Weg wohl frei für weitere Verurteilungen. Denn das nordrhein-westfälische Justizministerium wertet den Spruch als „Grundsatzurteil“, wenn auch unter Vorbehalt. Noch kann das Urteil angefochten werden, in letzter Instanz entscheidet womöglich erst der Bundesgerichtshof. Dass die beiden Angeklagten noch einmal mit Bewährung und einem blauen Auge davonkamen, liegt daran, dass sie für die Ermittlungen wie Kronzeugen fungiert haben. Das Netzwerk der Cum-Ex-Händler umfasst tatsächlich weit mehr als die beiden Briten und Hanno Berger.
Erst kürzlich haben die Fahnder ihre Ermittlungen ausgeweitet auf allein in Nordrhein-Westfalen 880 betroffene Personen. Tief darin verwickelt ist Deutschlands größte Wirtschaftskanzlei, Freshfields Bruckhaus Deringer. Nun hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt einen weiteren früheren Mitarbeiter angeklagt. Sie wirft ihm vor, „in Kenntnis der tatsächlichen Struktur der Cum-Ex-Geschäfte bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet zu haben, um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben“.
Extra für den Cum-Ex-Fall wurden die Verjährungsfristen verlängert
Diese Entwicklung möchte das Unternehmen nicht kommentieren. Grundsätzlich sei die Verwicklung in die Geschäfte für Freshfields „kein Ruhmesblatt“, sagt Sprecher Rolf Benders. Er verweist darauf, dass die Kanzlei zu den Produkten bereits seit 2011 nicht mehr beraten habe. Zudem hat das Unternehmen seit Mai eine Ethikkommission, die von jedem Mitarbeiter angerufen werden könne. Vorsitzender ist der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Udo di Fabio. Die Kanzlei kämpft um ihren Ruf. Mehrere ehemalige Mitarbeiter waren wegen der Cum-Ex-Geschäfte bereits in Untersuchungshaft. Dass Hanno Berger dort nicht auch hinmusste, hat er wohl alleine seiner Flucht in die Schweiz zu verdanken.
Er gilt als der gefragteste Mann im Cum-Ex-Komplex. Öffentlich bekannt ist, dass er an gleich mehreren Transaktionen beteiligt war, zudem agierte er als umtriebiger Berater und hatte Kontakt zu diversen Aktienhändlern. Seine Verteidigungsstrategie legte er in prominente Hände: Berger engagierte Wolfgang Kubicki von der FDP als Anwalt, den Vizepräsidenten des Bundestags. Dafür wurde Kubicki teils heftig kritisiert. Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte er mit, Berger inzwischen nicht mehr zu vertreten.
Sein früherer Mandant dürfte maßgeblich dazu beigetragen haben, dass Cum-Ex-Geschäfte die Dimensionen erreichten, die heute bekannt sind. Weil das Netzwerk um Berger so riesig wurde und die Taten etwa zehn Jahre in der Vergangenheit liegen, hatten die Behörden mit einem weiteren Gegner zu kämpfen: der Zeit. Die Fälle drohten zu verjähren, teils sind sie das bereits. Geholfen hat den Ermittlern nun das Bundesfinanzministerium. Mit einer Gesetzesänderung verlängerte es Ende Juni die Verjährungsfristen für besonders schwere Fälle. Auch maximal 30 Jahre nach der Tat können Täter damit noch belangt werden. Die Jagd nach den Köpfen der Cum-Ex-Geschäfte bleibt ein Katz-und-Maus-Spiel. Wie die Verfolgung von Hanno Berger nach seiner Krankmeldung weitergeht, ist noch offen.
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