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Steuerrecht: Spenden an Armentafeln von Mehrwertsteuer befreit

Steuerrecht

Spenden an Armentafeln von Mehrwertsteuer befreit

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    Warten auf Nahrung: Ein bedürftiger Mann vor dem Gebäude der Tafel Leipzig. Zukünftig müssen Händler, die Lebensmittel an die Tafeln abgeben, keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen.
    Warten auf Nahrung: Ein bedürftiger Mann vor dem Gebäude der Tafel Leipzig. Zukünftig müssen Händler, die Lebensmittel an die Tafeln abgeben, keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen. Foto: Waltraud Grubitzsch/Archiv dpa

    Für gespendete Lebensmittel an Armentafeln wollen Bund und Länder keine Mehrwertsteuer mehr verlangen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums hat man sich dabei auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Harmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle.

    Mehrwertsteuerfrei ohne Spendenquittung

    "Es wird nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Verkaufsfähigkeit als Frischware von einer Umsatzbesteuerung abgesehen wird", heißt es in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde.

    Fall aus Sachsen

    Hintergrund ist der Fall eines sächsischen Bäckers. Er hatte regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Organisation "Die Tafel" gespendet. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse. Laut Finanzministerium war diese Einschätzung richtig. dpa

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