Die Freiheit bei schwerer Krankheit Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, war in Deutschland nach 2015 selbst in extremen Einzelfällen kaum legal möglich. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Verbot in das Recht der Selbstbestimmung eingreift und damit gegen das Grundgesetz verstößt. Aber wie könnte eine zukünftige Lösung für Patienten in Deutschland aussehen? Die Bundesregierung will Möglichkeiten prüfen und über potenzielle Maßnahmen entscheiden. In einigen europäischen Ländern, darunter die Schweiz und die Niederlande, ist die Sterbehilfe unter gewissen Bedingungen bereits möglich. Auch in den USA gibt es legale Modelle.
Sterbehilfe: Wie die Rechtslage in der Schweiz aussieht
Schweiz Es ist ein einfacher Satz in Artikel 115 des schweizerischen Strafgesetzbuchs, der die Sterbehilfe möglich macht. Nur wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Suizid verleitete oder Hilfe dabei leistete, mache sich strafbar, heißt es dort. Aktive Sterbehilfe ist auch in der Schweiz verboten, doch nimmt ein schwerkranker Mensch ein tödliches Medikament selbst ein, bleibt die Beihilfe zum Suizid straffrei. So einfach, wie die sogenannte „Freitodbegleitung“ beschrieben wird, ist sie allerdings nicht. Vereine die Hilfe leisten, wie beispielsweise Dignitas, betonen, dass ein mehrstufiges Verfahren Voraussetzung für ein Rezept ist.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Verein, können Personen, die sich für die Suizidbegleitung interessieren, dort Mitglied werden. Doch erst wenn eine schriftliche Anfrage gestellt wurde, wird die Organisation tätig. Die Gründe für die lebensbeendende Maßnahme müssen darin deutlich ersichtlich sein, heißt es. Bei gesundheitlichen Aspekten, so Dignitas, verlangt der Verein zum Nachweis medizinische Unterlagen des Betroffenen. Neben einem Lebensbericht mit Angaben über das familiäre und berufliche Umfeld findet bei Mitgliedern mit Schweizer Wohnsitz auch ein persönlicher Besuch statt.
Sobald die Unterlagen überprüft wurden, wird ein unabhängiger Arzt kontaktiert. Stimmt dieser zu, müssen mindestens zwei Treffen stattfinden, ehe ein konkreter Termin festgelegt wird. Nicht alle Betroffenen nehmen die Hilfe letztlich überhaupt in Anspruch. „Rückmeldungen zeigen, dass alleine schon die Zusage entlastend wirkt“, schreibt Dignitas.
In den Niederlanden gibt es bei der Sterbehilfe eine Ausnahme für Ärzte
In den Niederlanden ist die aktive Sterbehilfe und auch Beihilfe zwar generell strafbar, allerdings gibt es seit 2002 für Ärzte eine Ausnahme. Erfüllt ein Arzt bestimmte Kriterien, wenn er auf den ausdrücklichen Wunsch eines Patienten Sterbehilfe leistet, verstößt er nicht gegen das Gesetz. Wenn der Arzt unter anderem zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Entscheidung freiwillig und der Zustand des Patienten aussichtslos ist, wird Sterbehilfe legal.
Bei minderjährigen Patienten, heißt es im Gesetz, muss in den Niederlanden ein Vormund in die Entscheidung einbezogen werden. Als weiteres Kriterium gibt es dort regionale Kontrollkommissionen, die Anträge zur Sterbehilfe überprüfen. Neben einem Juristen entscheiden auch ein Arzt und ein Sachkundiger in Ethik- und Sinnfragen, ob die Sorgfaltskriterien eingehalten wurden. Innerhalb von sechs Wochen informiert die Kommission anschließend den behandelnden Arzt über die Beurteilung und das weitere Vorgehen.
Sterbehilfe: Die USA entscheiden nach Krankheitszustand
Oregon Im US-Staat Oregon gilt seit einigen Jahren der sogenannte „Death with Dignity Act“, was übersetzt „Tod in Würde“ bedeutet. Dieser erlaubt es schwerkranken Menschen mit einer Lebenserwartung von weniger als einem halben Jahr, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Doch auch hier ist das Gesetz an strenge Kriterien gebunden.
In Oregon müssen Patienten volljährig, im Bundesstaat wohnhaft und dazu in der Lage sein, seine Entscheidung selbst mitzuteilen. Um ein Rezept zu erhalten, muss ein Betroffener, im Abstand von 15 Tagen, zweimal mündlich und einmal schriftlich seinen Todeswunsch mitteilen. Zusätzlich ist der behandelnde Arzt verpflichtet, über mögliche alternative Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären. Alle Fälle werden anschließend der Gesundheitsbehörde gemeldet.
Portugal Erst vor wenigen Tagen hat auch Portugal einen ersten Schritt in Richtung legaler Sterbehilfe gemacht. Eine große Mehrheit der Parlamentarier hatte für einen Gesetzesentwurf gestimmt, der bereits im Sommer in Kraft treten soll. Dass Portugals konservativer Staatspräsident Marcelo Rebelo de Sousa, ein Veto gegen das Gesetz einlegt, gilt als unwahrscheinlich.
Die aktive Sterbehilfe in Portugal soll, ähnlich wie im US-Staat Oregon, an Bedingungen geknüpft werden. Der betroffene Patient muss volljährig und unheilbar krank sein. Außerdem soll er sich in einer Situation des „ständigen sowie unerträglichen Leidens“ befinden. Mehrere Ärzte müssen die aussichtslose Lage bescheinigen und auch eine Expertenkommission muss zustimmen. Mediziner und Pfleger dürfen sich aus Gewissensgründen der Sterbehilfe verweigern. (mit dpa)
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