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Sterbehilfe: Gröhe: Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll bestraft werden

Sterbehilfe

Gröhe: Gewerbsmäßige Sterbehilfe soll bestraft werden

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    Bisher ist aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht.
    Bisher ist aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen - verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Foto: Jens Büttner (dpa)

    "Ich wünsche mir, dass wir jede geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen", sagte der CDU-Politiker der "Rheinischen Post" vom Montag.

    Wer mit den Ängsten der Menschen vor dem Sterben ein Geschäft machen wolle und sich für Hilfe zur Selbsttötung bezahlen lasse, handele "überaus verwerflich". Wer die Selbsttötung propagiere, der "versündigt sich an der Wertschätzung des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen", sagte der Minister.

    Sterbehilfe: Schon lange debattiert

    In Deutschland wird seit längerem über eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Aktive Sterbehilfe, die sogenannte Tötung auf Verlangen, ist in der Bundesrepublik verboten. Ein Gesetzentwurf der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der ein Verbot der gewerbsmäßigen, also kommerziellen Sterbehilfe gegen Geldzahlung vorsah, war zuletzt gescheitert. Danach sollten Angehörige und andere nahestehende Menschen straffrei bleiben, die einen Sterbewilligen auf dem Weg zum Sterbehelfer begleiten.

    Vorstoß Gröhes würde organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe stellen

    Die Deutschen Stiftung Patientenschutz begrüßte den Vorstoß von Gröhe. Dadurch werde "jede Form der organisierten Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt - sei sie nun entgeltlich oder unentgeltlich", erklärte Vorstand Eugen Brysch in Berlin. Jeder Mensch habe "ein Recht auf Selbstbestimmung und würdevolles Sterben, aber kein Recht auf Tötung". afp/AZ

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