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Städte- und Gemeindebund: Kommunen warnen vor Scheitern der Grundsteuer-Reform

Städte- und Gemeindebund

Kommunen warnen vor Scheitern der Grundsteuer-Reform

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    Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.
    Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbol)

    Stefan Rößle weiß, was auf dem Spiel steht. Mehr als 18 Millionen Euro nehmen alleine die Kommunen in seinem Landkreis jedes Jahr mithilfe der Grundsteuer ein. Dass dieses Geld Anfang nächsten Jahres plötzlich weg sein könnten, sagt der Landrat des Landkreises Donau-Ries, „kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen“.

    Wirklich sicher sein kann sich allerdings auch Rößle nicht. Sollten Union und SPD sich in diesem Jahr nicht mehr auf eine Neuregelung der Grundsteuer verständigen oder womöglich gar ihre Koalition vorzeitig platzen lassen, dürfte die Grundsteuer in ihrer gegenwärtigen Form ab Januar nicht mehr erhoben werden – im Extremfall würde damit eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen versiegen.

    Grundsteuer: Auf der Politik lastet großer Druck

    Entsprechend groß ist der Druck, der auf der Politik lastet. Das Bundesverfassungsgericht hat die gegenwärtige Berechnungsmethode, die auf Werten aus den Jahren 1964 in den alten und 1935 in den neuen Ländern basiert, verworfen und der Regierung bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Komme die nicht zustande, warnt Rößle, „muss der Bund für die Ausfälle der Kommunen aufkommen“.

    Als Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU ist er die Stimme der Kommunen im Parteivorstand. „Unsere Gemeinden“, sagt der 55-Jährige, „brauchen dieses Geld.“ Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, argumentiert ähnlich: „Es darf keinen Ausfall der Grundsteuer geben“, betont er gegenüber unserer Redaktion. Sollte die Neuregelung scheitern, „wären Länder und Bund in der Pflicht, eine vollständige Kompensation für die Gemeinden sicherzustellen“. Andernfalls prophezeit Landsberg „unabsehbare dramatische Folgen“ für Investitionen und Dienstleistungen. „Die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung wäre für sehr viele Gemeinden nicht mehr finanzierbar.“

    Mehr als 14 Milliarden Euro bringt die Grundsteuer den Kommunen im Jahr ein. Ginge es alleine nach den Sozialdemokraten und ihrem Finanzminister Olaf Scholz, wäre in Zukunft der tatsächliche Wert einer Immobilie das entscheidende Kriterium für die Höhe der Steuer, ermittelt anhand von Bodenrichtwerten und Nettomieten. Die Union dagegen will die Steuer etwas einfacher (und günstiger) anhand der Fläche berechnen – egal, ob ein Haus mitten in München steht oder in Mecklenburg. Darüber hinaus wollen die C-Parteien den Bundesländern sogenannte Öffnungsklauseln einräumen – damit könnte Bayern beispielsweise ein Stück weit von einer bundesweiten Regelung abweichen.

    Dass die Union auf die Linie von Scholz einschwenkt, ist nach Angaben von Verhandlungsteilnehmern ausgeschlossen. Zu welchen Zugeständnissen der Finanzminister bereit ist, wie großzügig er eine Öffnungsklausel ausgestalten würde, ist allerdings noch unklar. Zwar habe es in den letzten Gesprächen gewisse Fortschritte gegeben, sagt ein Beteiligter, ohne Details zu nennen, in trockenen Tüchern aber ist die neue Grundsteuer damit keineswegs. „Die SPD ist noch nicht so weit.“ Am Mittwoch soll sich das Kabinett mit dem Thema beschäftigen. Bundeskanzlerin Angela Merkel aber räumt selbst ein, dass dies erst der Beginn der Arbeiten ist. Sie erwarte, sagt sie, noch schwierige Beratungen in Bundestag und Bundesrat.

    Durch das Modell von Scholz müssten Mieter und Eigentümer wohl deutlich mehr Grundsteuer zahlen

    Grundsätzlich gilt: Wer Immobilieneigentum besitzt, zahlt Grundsteuer. Wer zur Miete wohnt, kommt indirekt dafür auf – denn der Vermieter kann die Steuer als Teil der Betriebskosten auf seine Mieter umlegen. Würde das Scholz-Modell Gesetz, rechnet der Bund der Steuerzahler vor, müssten Mieter und Eigentümer im Schnitt 70 Prozent mehr an Grundsteuer zahlen. Besonders hoch wäre der Anstieg in den neuen Bundesländern. Zwar könnten die Kommunen ihren Bürgern entgegenkommen, indem sie die sogenannten Hebesätze reduzieren und auf einen Teil der Einnahmen verzichten – welcher klamme Kämmerer aber tut das freiwillig?

    Gibt es keine Einigung, bliebe nur noch eine Möglichkeit, den Kommunen ihr Geld zu sichern: Dann müsste der Bundestag noch in diesem Jahr ein sogenanntes Freigabegesetz beschließen, in dem er auf seine eigene Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer verzichtet und die Verantwortung dafür den Ländern überträgt – eine Lösung, mit der Bayern gut leben könnte.

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