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Sozialpolitik: Gastarbeiter ohne Job haben Recht auf Kindergeld

Sozialpolitik

Gastarbeiter ohne Job haben Recht auf Kindergeld

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    Wenn der Job weg ist und ein Arbeitnehmer krank wird, fließen das Kindergeld ebenso wie andere Familienleistungen des Staates weiter. Das gilt für Inländer, aber auch für EU-Gastarbeiter. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg hat die aktuelle Diskussion am Donnerstag erneut angeheizt. Denn die staatlichen Überweisungen für Kinder von EU-Ausländern sind ohnehin umstritten.

    Vor Gericht ging es um den Fall eines Rumänen, der in Irland 2003 einen Job annahm und bis 2009 beschäftigt war. Danach wurde er arbeitslos, erhielt zunächst ein Arbeitslosengeld, gekoppelt an die Höhe seines vorherigen Verdienstes. Als er 2010 immer noch keine neue Anstellung fand, zahlten die irischen Behörde eine beitragsunabhängige Grundsicherung, bis der Mann schließlich wegen Krankheit völlig ausfiel. Die Behörden der grünen Insel strichen ihm daraufhin die Zahlungen für seine in Rumänien lebenden Kinder für die Zeit, in der er eine Art Grundsicherung bekam – zu Unrecht, so der EuGH gestern. Denn die einschlägige EU-Verordnung lege fest, dass ein Arbeitnehmer auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen hat – und zwar genau in der Höhe, die Inländern zusteht.

    Derzeit erhalten Eltern in Irland 390 Euro pro Kind und Monat, in Rumänien dagegen exakt 105,40 Euro. Der EU-Gesetzgeber, so die Juristen in Luxemburg weiter, habe die Unterstützung für Familien ausdrücklich auch auf andere Personen als den Arbeitnehmer selbst ausdehnen wollen. Deshalb könne der Bezug nicht von der Frage abhängig gemacht werden, ob die Eltern arbeitslos seien oder, im Abschluss an die Berufstätigkeit, eine andere soziale Sicherung beziehen.

    Nun wächst der Druck auf die Mitgliedstaaten, eine Neuregelung zu finden.

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