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Sozialhilfe für EU-Ausländer: Nahles will Zuwanderern HartzIV streichen

Sozialhilfe für EU-Ausländer

Nahles will Zuwanderern HartzIV streichen

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    Die Zuwanderung von EU-Ausländern in die deutschen sozialen Sicherungssysteme sollen gestoppt werden.
    Die Zuwanderung von EU-Ausländern in die deutschen sozialen Sicherungssysteme sollen gestoppt werden. Foto: M. Schuppich, Fotolia

    Berlin Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) will die Zuwanderung von EU-Ausländern in die deutschen sozialen Sicherungssysteme stoppen. Bürger anderer EU-Staaten sollen Sozialleistungen wie Hartz IV und Sozialhilfe künftig nur noch dann erhalten, wenn sie hierzulande arbeiten oder Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Solche Ansprüche entstehen erst, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren „verfestigt“ hat.

    Ein Sprecher des Bundessozialministeriums bestätigte am Donnerstag: „Die Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung beginnt in Kürze.“ Ministerin Nahles hatte Ende vorigen Jahres Gesetzespläne mit dieser Stoßrichtung angekündigt. Damit reagierte sie auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten.

    Das Urteil schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Die Kommunen befürchteten durch das Urteil erhebliche Mehrbelastungen. Das will die Ministerin mit der Gesetzesänderung verhindern. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt.

    Für EU-Bürger, die künftig von Sozialhilfe ausgeschlossen sind, soll mit dem Gesetz ein neuer Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen eingeführt werden. Längstens für vier Wochen sollen die Betroffenen Hilfen bekommen, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich sollen sie ein Darlehen für Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten. Dort können sie anschließend Sozialhilfe beantragen.

    Wann Zuwanderern in Deutschland Sozialleistungen zustehen

    Zuwanderern aus anderen EU-Staaten stehen in Deutschland derzeit Sozialleistungen zu, allerdings auch nur unter bestimmten Bedingungen. Arbeitsuchende EU-Ausländer erhalten ebenso wie Deutsche Hartz-IV-Leistungen. Denjenigen Arbeitslosen, die sich keine Arbeit suchen, kann Deutschland jedoch die Leistungen verweigern. Auch wenn EU-Ausländer kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz besitzen, weil sie etwa nicht über genügend eigenes Vermögen verfügen, haben sie keinen Anspruch auf die Zahlungen. Nach eigenem Ermessen können die Ämter aber Sozialhilfe gewähren; bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten sind sie dazu verpflichtet. EU-Ausländer, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe bekommen. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mehr als drei Monaten in Deutschland aufhalten. Zudem gilt auch hier: Sofern ein EU-Ausländer nur nach Deutschland gekommen ist, um Sozialhilfe zu beziehen, muss der Staat sie ihm nicht gewähren.

    CSU-Chef Horst Seehofer begrüßte den Vorstoß der SPD-Ministerin. Es sei „erfreulich, dass Berlin jahrelange Forderungen der Bayern übernimmt“, lobte der Ministerpräsident.

    Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Januar hierzulande knapp 440000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92000 Leistungsbeziehern die größte Gruppe, es folgten Italiener, Bulgaren, Rumänen und Griechen. Nicht alle diese Menschen sind arbeitslos. Viele sind Niedrigverdiener, die Lohn mit Sozialleistungen aufstocken. Auffallend hoch ist der Anteil an „Aufstockern“ bei Bulgaren und Rumänen. dpa, AZ

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