Menschen, die weitestgehend von Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung abhängig sind, müssen bis auf einen vergleichsweise kleinen Rest ihr Erspartes abtreten. Im Dezember schaute es für einen Teil von ihnen nach einer spürbaren Erleichterung aus. Da beschloss der Bundestag das Bundesteilhabegesetz. Die meisten volljährigen Menschen mit einer Behinderung und deren Angehörige glaubten, nun endlich ein Vermögen von zunächst bis zu 27600 und ab 2020 sogar bis zu 50000 Euro ansparen zu können, bevor sie etwas an den Sozialhilfeträger – in Bayern: die Bezirke – abgeben müssen. Denn die bisherige Grenze, die nun überwunden schien, lag bei 2600 Euro.
Wer in den vergangenen Wochen Post vom Bezirk bekam mit der routinemäßigen Aufforderung, die Vermögensverhältnisse wieder einmal offenzulegen, wurde eines Besseren belehrt: Leben Menschen mit einer Behinderung in einem Wohnheim, in dem sie betreut werden, fällt das unter den Oberbegriff Grundsicherung. Und damit gilt immer noch der alte Grenzbetrag, bis zu dem das – zugegebenermaßen – kleine Vermögen vom Zugriff des Staates verschont bleibt. Aber nicht mehr lang.
Wie das Bundessozialministerium auf Anfrage bestätigte, wird der Betrag jetzt erhöht: Ab dem 1. April liegt er bei 5000 Euro. Eine frohe Botschaft auch für alle älteren Menschen und Erwerbsgeminderten, die die Grundsicherung (die frühere Sozialhilfe) beziehen. Denn auch für sie galt seit 2005 – also seit den Hartz-Reformen – der immer gleiche Schonbetrag von 2600 Euro. Dabei handelt es sich laut Gesetz um „kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“, also beispielsweise das, was ein Hilfeempfänger auf dem Girokonto oder dem Sparbuch hat.
Während der Debatte über das Bundesteilhabegesetz, das seit Inkrafttreten Anfang des Jahres die Rechte der Menschen mit Behinderung umfassend stärken soll, hatten insbesondere die Verbände darauf gedrungen, dass dies auch mit spürbaren finanziellen Verbesserungen verbunden sein muss. Die Anhebung des Schonvermögens betrachten beispielsweise der Sozialverband VdK oder die Lebenshilfe daher als einen ersten Schritt. Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat hatte der VdK im vergangenen Jahr verlangt, dass staatliche Unterstützung wegen einer Behinderung unabhängig von Einkommen und Vermögen geleistet werden muss. Dabei beriefen sie sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe sagt, dass die Anhebung des Schonbetrags auf 5000 Euro in die richtige Richtung geht. Aber sie wies schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Bundesteilhabegesetz darauf hin, dass dies nicht ausreiche, um vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen die Sorge zu nehmen, keine Möglichkeit zur Vorsorge für das Alter zu haben.