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Soziales: Kritik am Vorstoß für eine Großelternzeit

Soziales

Kritik am Vorstoß für eine Großelternzeit

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    Der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, im Interesse der Familien auch Großeltern für die Kindererziehung freizustellen, kommt nicht überall gut an. Foto: Boris Roessler/Archiv dpa
    Der Vorstoß von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, im Interesse der Familien auch Großeltern für die Kindererziehung freizustellen, kommt nicht überall gut an. Foto: Boris Roessler/Archiv dpa

    Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, erwartet von einer solchen Maßnahme Nachteile für die Unternehmen.

    Wenn künftig Eltern und Großeltern nicht nur gleichzeitig, sondern auch nach eigenen Wünschen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes Eltern- beziehungsweise Großelternzeit nehmen könnten, "dann erschwert das die Personalplanung gerade in mittelständischen Betrieben doch sehr", sagte Driftmann der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag). Hilfreicher für Eltern und Unternehmen wäre es, "wenn endlich ausreichend Betreuungsplätze geschaffen würden", sagte Driftmann.

    Am Donnerstag war der Vorstoß Schröders im Detail bekannt geworden. Demnach sollen Großeltern zur Betreuung ihrer Enkel einen Anspruch auf Teil- oder Auszeit am Arbeitsplatz bekommen. Angedacht ist eine Freistellung von bis zu drei Jahren. Die Pläne orientieren sich an der bestehenden Elternzeit.

    Die SPD kritisierte die Pläne als "unausgegoren". Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig fordert ebenso wie der DIHK einen verstärkten Ausbau von Kita-Plätzen. Die Tatsache, dass Großeltern sich bei der Kinderbetreuung einbringen, sei oft purer Notwendigkeit geschuldet. "Denn meistens mangelt es an Kitaplätzen, so dass die Eltern auf das familiäre Umfeld zurückgreifen müssen. Deswegen hat für uns der Betreuungsausbau absolute Priorität", sagte Schwesig der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).

    Auch die FDP und die Grünen äußerten Bedenken. Die Initiative sei nicht abgestimmt. Finanzierbarkeit und bürokratischer Aufwand für die Arbeitgeber müssten zuvor geklärt werden, sagte die FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß der "Rheinischen Post" (Freitag).

    Bislang haben Großeltern nur dann einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Auszeit zur Enkelbetreuung, wenn ihre noch minderjährige Tochter ein Kind bekommen hat und die junge Mutter ansonsten ihre Ausbildung abbrechen müsste. (dpa)

    Gesetze im Internet

    Broschüre des Familienministeriums

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