Der umstrittene Teppich-Kauf von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) beschäftigt nun auch die Justiz: Die Berliner Staatsanwaltschaft prüfe "einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten", sagte ein Sprecher der Behörde laut einem Vorab-Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom Sonntag.
Am Donnerstag war bekanntgeworden, dass Niebel den bei einer Dienstreise in Afghanistan privat gekauften Teppich zunächst in der deutschen Botschaft lagern und später mit einem Flugzeug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin-Schönefeld bringen ließ. Dort nahm sein Fahrer den 30 Kilogramm schweren Einkauf direkt am Rollfeld entgegen, ohne den Teppich beim Zoll zu deklarieren. Nach Angaben des für den Zoll zuständigen Finanzministeriums wird für die Einfuhr von Teppichen aus Nicht-EU-Ländern für private Zwecke eine Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Die Freigrenze liege bei 430 Euro.
Dirk Niebel stellt Antrag auf Nachverzollung
"Wenn keine Zollanmeldung erfolgte, obwohl das verpflichtend gewesen wäre, dann ist grundsätzlich der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt", sagte die Sprecherin des Hauptzollamtes am Frankfurter Flughafen, Christine Kolodzeiski, dem Spiegel. Niebel hat inzwischen einen Antrag auf Nachverzollung gestellt. Dem MagazinFocus sagte Niebel, er werfe sich vor, dass er sich "nicht selbst um die Dinge gekümmert" habe. Das tue ihm leid. Der FDP-Politiker äußerte zugleich die Erwartung, dass die Angelegenheit mit der Nachverzollung des zunächst an den üblichen Kontrollen vorbei eingeführten Teppichs erledigt sei. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich unzufrieden mit den "Versäumnissen" des Ministers bei der Verzollung des Teppichs gezeigt.
Merkel distanziert sich von Niebel
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war am Freitag auf Distanz zum FDP-Minister gegangen. Sie erwarte, dass Niebel "so schnell und so vollständig wie möglich" das Notwendige in der Angelegenheit nachhole, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert. Nach Angaben des für den Zoll zuständigen Finanzministeriums wird für die Einfuhr von Teppichen aus Nicht-EU-Ländern für private Zwecke eine Umsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Die Freigrenze liege bei 430 Euro. Bei einer Selbstanzeige sei aber ein eigentlich automatisch fälliges Steuerstrafverfahren hinfällig, erklärte ein Sprecher. afp, AZ