Die Bundesregierung beerdigt ihr Vorhaben, den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten im Internet zu verbieten. Doch wer online bestellt, soll davon künftig keinen finanziellen Vorteil mehr haben. Ob ein Medikament vom Apotheker an der Ecke kommt oder vom Versender aus Holland – kosten würde es künftig immer dasselbe. Bonuszahlungen sollen verboten werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hervor, das unserer Redaktion vorliegt.
Jens Spahn weicht vom Koalitionsvertrag ab
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) rückt damit in einem heiklen Punkt vom Koalitionsvertrag ab. In der Regierungsvereinbarung zwischen Union und SPD heißt es nämlich auf Seite 97: „Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“ Im Spahn-Papier ist davon nun keine Rede mehr, es enthält vielmehr Leitlinien, nach denen das Nebeneinander von stationären Apotheken und Versendern künftig geregelt werden soll. Die SPD hat bereits ihre Zustimmung angekündigt. „Wir begrüßen, dass sich Minister Spahn vom Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verabschiedet“, sagte Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Die Apotheken vor Ort seien ein „unverzichtbarer Baustein für die verlässliche Versorgung der Patienten. Doch auch der Versandhandel leiste einen „wichtigen ergänzenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung“. Nötig seien nun rechtssichere Regelungen mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer.
Bedenken kommen dagegen aus der CSU. Gesundheitspolitiker und Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein mahnte gegenüber unserer Redaktion zu einer Lösung , die sicherstelle, „dass die Apotheken dem künftig zu erwartenden Wettbewerbsdruck der Versandapotheken gewachsen sind“. Das Versandhandelsverbot halte er für das „geeignetere Mittel“. Noch sei der Marktanteil der Versender gering, sagte Nüßlein: „Das wird sich aber ändern, wenn die Generation älter wird, die heute schon gewohnt ist, vieles online zu bestellen.“ Nüßlein verweist auf die Verödung vieler Innenstädte: „Was der Onlinehandel mit dem Einzelhandel gemacht hat, ist offenkundig. Bei den für Beratung und Versorgung wichtigen Apotheken darf sich das nicht wiederholen. Das ist das Ziel.“ Nun gehe es darum, „einen Weg zu finden, der den europarechtlichen Vorgaben entspricht“.
Ein Verbot für ausländische Versandapotheken ist wahrscheinlich nicht rechtens
Das Europarecht spielt in dem weiteren Verfahren die entscheidende Rolle. Es gilt als unwahrscheinlich, dass ein generelles Verbot für ausländische Versandapotheken vor dem Europäischen Gerichtshof bestehen würde. Und dass sich die ausländischen Apotheken nicht an die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente halten müssen, hat der Europäische Gerichtshof bereits 2016 bekräftigt. Erst vor wenigen Wochen hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Preisbindung für Versandhändler aus Holland endgültig aufzuheben. Um die deutschen Regeln zu umgehen, zahlen die Online-Händler bisher Boni oder verzichten auf die Zuzahlung, wenn Patienten ihr Medikament, das ja von der Krankenkasse bezahlt wird, im Internet bestellen, statt es in der örtlichen Apotheke abzuholen.
Nach dem Spahn-Papier wären solche Anreize künftig verboten. Dies wiederum widerspräche dem EU-Recht, weshalb Spahn auf einen besonderen Kniff setzt. Die Preisbindung für Medikamente soll nämlich aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen werden und ins Sozialgesetzbuch wandern. Dieses bietet weit größere Spielräume für nationale Regelungen.
Das Eckpunktepapier sieht neben dem Gebot der Gleichpreisigkeit eine Reihe finanzieller Verbesserungen für die Apotheken vor. Diese sollen etwa für Nacht- und Notdienste oder die Abgabe von Betäubungsmitteln mehr Geld von den Krankenkassen bekommen.
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