Um die Briten in der Europäischen Union zu halten, war den anderen Mitgliedsländern kein Zugeständnis zu klein. Im Februar 2016, vier Monate vor dem Volksentscheid, kamen die Staats- und Regierungschefs ihrem damaligen Kollegen David Cameron im Streit um die Höhe der europäischen Sozialleistungen jedenfalls weit entgegen. Das Kindergeld, das die britische Regierung ausbezahlt, sollte danach dem Lebensstandard des Landes angepasst werden, in dem die Kinder leben.
Ein rumänischer Maurer, der auf einer Baustelle in Birmingham arbeitet und dessen Familie in Rumänien geblieben ist, hätte also nicht mehr das höhere britische Kindergeld von mehr als 100 Euro im Monat erhalten, sondern nur noch das rumänische von knapp 19 Euro pro Kind. Und vom Januar 2020 an, so sah es der Kompromiss vor, hätten auch alle anderen Länder der Union von dieser Option Gebrauch machen können.
Kindergeld: Die Zahlungen haben sich verzehnfacht
Mit dem Brexit allerdings war diese Absprache hinfällig – und entsprechend teuer wird die gegenwärtige Praxis inzwischen für einige EU-Staaten. In Deutschland hat die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 343 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland überwiesen – vor allem nach Polen, Kroatien, Rumänien und Tschechien. Damit haben sich die Zahlungen binnen weniger Jahre verzehnfacht. Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Anspruch auf das deutsche Kindergeld von 194 Euro im Monat für das erste und zweite bzw. 200 Euro für das dritte und 225 Euro für jedes weitere Kind, auch wenn diese Kinder gar nicht in Deutschland leben.
Ein Versuch, das zu ändern, ist in der abgelaufenen Wahlperiode an der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles gescheitert. Die künftige SPD-Chefin hatte nicht nur die Sorge, eine Kürzung des Kindergeldes könnte als unsozial und ausländerfeindlich missverstanden werden. Sie begründete ihren Widerstand auch mit der gegenwärtigen Rechtslage in Europa.
Für die Briten hätte die EU sie zwar geändert, ohne die Briten aber bleibt fürs Erste alles beim Alten: Kein Arbeitnehmer darf aufgrund seiner Staatsangehörigkeit direkt oder indirekt diskriminiert werden. Zwar hat die neue Bundesregierung bereits angekündigt, in Brüssel noch einmal auf eine Korrektur zu drängen. Wann und wie, ist allerdings noch unklar.
Österreich will die Kindergeldzahlungen ins Ausland kürzen
Österreich ist da schon einen Schritt weiter. Trotz heftigen Gegenwindes aus Brüssel will die neue Regierung dort die sogenannte Familienbeihilfe für Kinder, die im Ausland leben, um 100 Millionen Euro kürzen. Es sei ungerecht, wenn Österreich für ein Kind, das in Rumänien lebe, ein Kindergeld bezahle, das dem Durchschnittsverdienst eines Rumänen entspreche, kritisiert Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Juristische Bedenken versucht seine Koalition mit einem Gutachten zu entkräften, nachdem eine Differenzierung nach der Kaufkraft des jeweiligen Landes sehr wohl möglich ist – allerdings müsste Österreich dann konsequenterweise auch die Sätze für Kinder in teureren Ländern anheben.