Im Fall des aus seinem Hausarrest geflohenen chinesischen Bürgerrechtlers Chen Guangcheng haben sich Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten zurückhaltend hinsichtlich einer baldigen Ausreise Chens aus China gezeigt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International begrüßte in Washington die Ankündigung der chinesischen Regierung, Chen Reisedokumente auszustellen. Entscheidend sei aber, ob China den Ankündigungen letztlich auch nachkomme.
Skepsis bei Menschenrechtsorganisationen
"Wir sind hoffnungsvoll, aber nicht sicher über den jüngsten Handel für Chen Guangcheng", meinte Vizedirektorin Catherine Baber. Sieben Jahre habe die chinesische Regierung seine Sicherheit und Freiheit missachtet und ihn entweder unter illegalem Hausarrest oder ohne Grund im Gefängnis festgehalten, obwohl er sich nur die Rechte seiner Mitbürger eingesetzt habe.
Es wird vermutet, dass sich Chen am Samstag weiterhin in einem Pekinger Krankenhaus aufhält. Ein Freund des Bürgerrechtlers, der Anwalt Jiang Tianyong, sei vor dem Hospital festgenommen und geschlagen, berichtete Amnesty. Nach seiner Freilassung am Freitag standen
Blinder Bürgerrechtler war in Botschaft geflohen
Chen stand nach einer vierjährigen Haftstrafe seit 2010 unter Hausarrest, aus dem er sich am 22. April in die US-Botschaft in Peking flüchtete. Am Mittwoch verließ der 40-jährige blinde Aktivist die US-Botschaft und wurde in ein Pekinger Krankenhaus gebracht, wo er sich nach eigenen Angaben allerdings bedroht fühlt. Trotz der Ankündigung der chinesischen Behörden vom Freitag, Chen Reisedokumente auszustellen, war zunächst unklar, ob und wann Chen China verlassen kann.
US-Außenministerin Clinton verließ China ohne Chen
Der Fall hatte die Beziehungen zwischen China und den USA stark belastet. US-Außenministerin Hillary Clinton, die sich zu zweitägigen bilateralen Gesprächen in Peking aufhielt, verließ China am Samstag. Sie hatte am Freitag von "Fortschritten" im Fall Chen gesprochen. Konkrete Angaben zu Chens Ausreise oder Garantien der chinesischen Behörden machten die afp/dpa