Das Internet – Verheißung einer grenzenlos freien Kommunikation oder Tummelplatz für Kriminelle und Perverse? Die Bandbreite der Ansichten über das gigantische weltweite Netz ist gewaltig. Darüber, wie eine Kontrolle der Inhalte aussehen kann, ohne eine umfassende und erstickende Zensur auszuüben, wird seit vielen Jahren debattiert. Kann man überhaupt effektiv gegen Hetze oder Kinderpornografie im Internet vorgehen?
Man kann. Davon zumindest ist die Leiterin der Beschwerdestelle des Verbandes der Internet-Wirtschaft eco, Alexandra Koch-Skiba, überzeugt. Die Stelle, die über sieben Mitarbeiter mit juristischer Ausbildung verfügt, veröffentlicht Jahr für Jahr einen Bericht über ihre Tätigkeit. Die Zahlen für 2019 bilden zwei Trends ab. Während die Anzahl der Beschwerden in der Relation zu 2018 mit gut 311.000 Fällen leicht zurückgegangen ist, sind die Beschwerden, die nach Prüfung als berechtigt eingestuft wurden, signifikant gestiegen – von gut 3000 im Jahr 2018 auf rund 4650 im vergangenen Jahr.
Das Gros davon, exakt 4371 Fälle, sind Beschwerden über die Darstellung sexuellen Missbrauchs und die Ausbeutung Minderjähriger. „Der Anstieg ist nicht zuletzt auf die verstärkte Wahrnehmung der Medien für dieses Thema zurückzuführen“, sagte Koch-Skiba im Gespräch mit unserer Redaktion. Auch sei zu beobachten, dass die Hemmschwelle von Internet-Nutzern, sich bei Kinderpornografie an Beschwerdestellen zu wenden, niedriger geworden ist. Formulare für die kostenfreie und anonyme Meldung von kriminellen Internetinhalten können unter beschwerdestelle.eco.de abgerufen werden.
Mehr Richter und speziell ausgebildete Staatsanwälte sind geplant
Koch-Skiba ist klar, dass eco im Falle eines weiterer Anstiegs der Fallzahlen in dem aktuellen Tempo an Kapazitätsgrenzen gelangen könnte. „Wir müssten dann darüber nachdenken, das Personal der Beschwerdestelle aufzustocken.“ Parallel dazu müsse jedoch auch die staatliche Seite handeln. Man brauche mehr Richter und mehr speziell ausgebildete Staatsanwälte. In dieser Richtung gebe es bereits in einigen Bundesländern, unter anderem auch in Bayern, vielversprechende Projekte.
Die eco-Stelle wendet bei berechtigten Beschwerden folgendes Verfahren an – nach eigener Darstellung mit einer Erfolgsquote von 95,5 Prozent: Die Fälle werden bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt und gelöscht oder durch die Anwendung von Altersnachweissystemen legalisiert. Koch-Skiba: „In Deutschland liegt die Quote bei 100 Prozent. Im Ausland ist es so, dass wir nicht allen Anbietern habhaft werden und dass nach dem Hausrechtsprinzip in einigen Ländern Dinge erlaubt sind, die unser hohes Jugendschutzniveau nicht zulässt.“
Kinderpornografie: Digital-Staatsministerin Bär verteidigt Pläne, Gesetz zu verschärfen
Weit geringer mit etwas weniger als 1000 Meldungen ist der Anteil von Beschwerden von Internet-Nutzern über verfassungsfeindliche Inhalte im Netz – 56 davon erwiesen sich aus Sicht von eco als berechtigt. Die Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) nutzte die Vorstellung des eco-Berichts dazu, die Pläne der Bundesregierung zu verteidigen, in einem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität die Online-Firmen stärker in die Pflicht zu nehmen. Danach sollen soziale Netzwerke Nazi-Propaganda, die Billigung von Straftaten oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig dem Bundeskriminalamt melden. Derzeit müssen Netzwerke wie Facebook oder Twitter die Hasspostings nur löschen. „Das ist natürlich ein wahnsinniger Mehraufwand – sowohl für die Plattformbetreiber als auch für die Ermittlungsbehörden“, räumte Bär ein. Der zu erwartende Anstieg der Fallzahlen verdeutliche aber nur, wie viele strafbare Inhalte im Netz tatsächlich kursieren, die nach der geltenden Gesetzeslage nicht verfolgt werden könnten, weil die Ermittlungsbehörden nichts davon wüssten.
Leiterin der Beschwerdestelle sieht Überarbeitungsbedarf
Alexandra Koch-Skiba hält die Gesetzesinitiative für „überarbeitungsbedürftig“. Ihre Befürchtung ist, dass staatliche Stellen gar nicht in der Lage wären, die durch die erweiterte Meldepflicht zu erwartende Masse von Meldungen adäquat zu bearbeiten: „Wie würde es wirken, wenn Kriminalität im Internet nicht oder nur mit großer Verzögerung geahndet werden kann, weil der Staat mit den Mengen, die an Meldungen anfallen, nicht mehr klarkommt.“ Auch habe sie Zweifel, ob es rechtlich zulässig ist, wenn die Unternehmen in Zukunft personenbezogene Daten an Behörden liefern müssten, ohne dass ein Richter sich den Fall zuvor angeschaut hat. Das widerspreche der geltenden Rechtsauffassung.
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