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Schule und Corona: Diese Corona-Regeln gelten in den Bundesländern ab heute

Schule und Corona

Diese Corona-Regeln gelten in den Bundesländern ab heute

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    Zuhören mit Mund-Nasen-Schutz: Unterricht in Zeiten der Pandemie.
    Zuhören mit Mund-Nasen-Schutz: Unterricht in Zeiten der Pandemie. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    An diesem Montag öffnen in zehn Bundesländern wieder die Schulen und Kitas. Aber öffnen ist nicht gleich öffnen. Fast jedes Bundesland hat inzwischen eine eigene Regelung für Unterricht und Kitabetrieb. Wie diese genau aussehen, zeigen wir Ihnen im Überblick.

    Bayern: Seit Mitte Februar ist klar: Bayern öffnet an diesem Montag Schulen und Kitas. Verbunden mit Markus Söders Ansage, die Infektionslage in Bayern habe sich deutlich verbessert, präsentierte der bayerische Ministerpräsident die Lockerungen. Angesichts der Inzidenzwerte um die 60 in den vergangenen Wochen wies er jedoch ebenfalls darauf hin, dass dieser Wert stabil bleiben müsse, um auch die Virusmutationen in den Griff zu bekommen. „Die zweite Welle haben wir gebrochen, aber wir wollen nicht sorglos in eine dritte Welle hineinstolpern." Ähnliche Gedanken haben auch die anderen Bundesländer, reagieren jedoch nicht immer so wie Bayern.

    Diese Corona-Regeln gelten für den Schul-Unterricht in Bayern

    In Bayern kehrten die Grund- und Förderschülerinnen und -schüler sowie die Abschlussklassen an diesem Montag in allen Kreisen, die unter einem Inzidenzwert von 100 liegen, in den Wechselunterricht zurück. Das galt bereits vor einer Woche für Gymnasiasten sowie Schüler der Fach- und Berufsoberschulen in den Abschlussjahrgängen.

    Baden-Württenberg: Das NachbarlandBaden-Württemberg öffnete an diesem Montag Kitas und Grundschulen schrittweise und zunächst im Wechsel. Sofern die Infektionszahlen es zulassen, strebt das Land an den weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell an. Pro Woche sind zwei Klassenstufen an der Schule vorgesehen.

    Thüringen: Das BundeslandThüringen hat an diesem Montag unterdessen alle Kindergarten- und Grundschulkinder wieder in die jeweilige Einrichtung geschickt, damit entfällt auch die Notbetreuung. In einer Woche wechseln dann auch die 5. und 6. Klassen in Wechselunterricht und unter Einhaltung der Abstände in den Präsenzunterricht. Gleiches gilt für die 7. Klassen, wennim Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen sieben Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt. Ausnahmen bilden die Landkreise Schmalkalden-Meiningen, Unstrut-Hainich und Kyffhäuserkreis, da die dortigen Inzidenzwerte eine Öffnung (noch) nicht zulassen.

    Corona-Betreuung: In Bayern öffnen Grundschulen und Kitas

    Hessen: Die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, Vorklassen sowie die Vorlaufkurse werden in Hessen in den Wechselunterricht in geteilten Klassen an die Schulen zurückkehren. Über die konkrete Ausgestaltung des Wechselunterrichts (zum Beispiel tage- oder wochenweiser Wechsel) entscheidet die jeweilige Schule. Ab der 7. Klasse bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause, Prüfungen finden nicht statt. "Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens, um auch diesen Jahrgangsstufen sobald wie möglich so viel Präsenzunterricht wie infektiologisch vertretbar anbieten zu können", heißt es im hessischen Kultusministerium.

    Wieder in den Präsenzunterricht wechseln derweil die gymnasialen Oberstufen, Berufs- und Abendgymnasiasten und Abschlussjahrgänge der Förderschulen. An Abendhauptschulen erhalten das erste und zweite Semester und an Abendrealschulen das dritte und vierte Semester Präsenzunterricht. Der Präsenzunterricht kann, wenn ein vergleichbarer Lernerfolg sichergestellt wird, auch phasenweise durch Distanzunterricht ersetzt werden.

    Saarland: Im Saarland treten die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und des Primarbereichs der Förderschulen in den Präsenzunterricht im Wechselmodell ein. Abschlussklassen in den weiterführenden Schulen bereiten sich weiterhin in Präsenz auf ihre Prüfungen vor.

    Rheinland-Pfalz: Gleiches gilt für Grund-und Förderschüler in Rheinland-Pfalz. Dort werden die Klassen in Gruppen geteilt und im Wechsel unterrichtet, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird der Fernunterricht fortgesetzt. Wenn es das Infektionsgeschehen und die weiteren Entwicklungen zulassen, sollen alle Jahrgänge im Wechselunterricht bald wieder in die Schulen kommen. Im Gegensatz zu Thüringen, bietet Rheinland-Pfalz eine Notbetreuung weiterhin an, auch die Abschlussklassen werden weiter in Präsenz unterrichtet.

    Corona: In Sachsen dürfen Eltern entscheiden, ob sie Kinder in Grundschule oder Kita schicken

    Sachsen: In Sachsen öffneten Schulen und Kitas bereits vor Wochenfrist, also am 15. Februar. Für Grundschülerinnen und Grundschüler hob das Land die Schulpflicht auf, die Eltern könnten damit selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken. Auch hier bleiben die Abschlussklassen weiter an der Schule. Zudem verlängerte die Landesregierung die ursprünglich auf eine Woche angelegten Osterferien auf zwei Wochen, sie beginnen am 27. März und enden wie geplant am 10. April.

    Nordrhein-Westfalen: Grundschüler in Nordrhein-Westfalen kommen in gleichbleibenden Gruppen ebenfalls an die Schulen, dabei wechseln sich Präsenz und Online-Unterricht ab. In den Präsenzphasen soll vor allem Deutsch-, Mathe- und Sachunterricht stattfinden. Ab der 5. Klasse bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Für diejenigen, die sich laut Landesregierung "aus unterschiedlichen Gründen schwertun, ist das Schulgebäude geöffnet. Sie dürfen unter Aufsicht ihre Aufgaben erledigen - falls die Schulleitung dafür entsprechende Möglichkeiten schafft. Für Fünft- und Sechstklässler können Eltern eine pädagogische Betreuung beantragen. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte im Landtag, sie strebe einen "vollständigen Präsenzunterricht" für Grundschüler an, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen landesweit auf unter 50 falle.

    Sachsen-Anhalt: Die Infektionszahlen in dieser Woche wollen die Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt erst einmal abwarten. Unterschreitet der Inzidenzwert den Wert 200 vom 22. bis zum 26. Februar, gilt in dem jeweiligen Landkreis ab dem 1. März Präsenzpflicht an den Grund- und Förderschulen. Eine Notbetreuung ist dann nicht mehr vorgesehen. Präsenz gilt also weiterhin nur für die Abschlussklassen. Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinander folgenden Schultagen unter 50, kommend dort alle Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule.

    Corona: In Berlin öffnen Grundschulen und Kitas, Schleswig-Holstein wartet noch ab

    Berlin: Wieder in den Unterricht geht es für die Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 3. Jahrgangsstufe in Berlin. Im Unterricht gilt Maskenpflicht, die Kitas sind im Notbetrieb. Diesen können jedoch nur Eltern in Anspruch nehmen, die einen systemrelevanten Beruf ausüben.

    Brandenburg: In Brandenburg besuchen die Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 6. Klasse wieder die Schule - im Wechselunterricht. Ausnahme: Die Leistungs- und Begabungsklassen sind der Sekundarstufe I zugeordnet und verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Dabei stellen die Schulen vor allem die Fächer Deutsch und Mathematik in den Vordergrund.

    Niedersachsen: Teilweise geschlossen bleiben Schulen und Kitas in Niedersachsen. Dort gehen die Kinder aktuell in die Grund- und Förderschule, sowie die Jugendlichen der Abschlussklassen in die Schule. Die Schuljahrgänge 5 bis 12 bleiben im reinen Distanzlernen, ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen. Laut Kultusminister Grant Hendrik Tonne sollen die Schulen bei sinkender Inzidenz im März weiter öffnen.

    Bremen: Im Stadtstaat Bremen sind ab 1. März die Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb, dazu kommt der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie für halbe Klassen auch ab der 5. Klasse.

    Hamburg: An den Schulen in Hamburg, erteilen die Lehrer bis einschließlich 26. Februar 2021 weiterhin Distanzunterricht. Nur Eltern, für deren Kinder es keine andere Betreuungsform gibt, haben die Möglichkeit, ihre Kinder weiterhin zur Schule zu schicken. Kitas sind seit dem 25. Januar geschlossen, die Schließung gilt nicht für Kinder mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf.

    Mecklenburg-Vorpommern: Ab Mittwoch öffnen die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Pforten. Das gilt für die Klassen 1 bis 6, die Voraussetzung: stabil weniger als 50 Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen innerhalb eines Landkreises. Die Kitas sind seit diesem Montag ebenfalls offen - weit ein Landkreis jedoch eine 7-Tage-Inzidenz über 150 oder ein diffuses Infektionsgeschehen mit Mutationen auf, müssen die Kitas schließen.

    Schleswig-Holstein: Das Land Schleswig-Holstein hat je nach Landkreis unterschiedliche Regelungen. In Flensburg und Schleswig-Flensburg gilt der Distanzunterricht über den 21. Februar hinaus, auch an Grundschulen. In Lübeck und dem Kreis Pinneberg sollen die Grundschüler in den Wechselunterricht gehen, im Kreis Herzogtum Lauenburg wird an diesem Montag darüber entscheiden.

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