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Schmähgedicht: Merkel lässt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zu

Schmähgedicht

Merkel lässt Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zu

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    Die Entscheidung ist gefallen: Kanzlerin Angela Merkel will eine Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann zulassen.
    Die Entscheidung ist gefallen: Kanzlerin Angela Merkel will eine Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann zulassen. Foto: Kay Nietfeld dpa

    Der Weg für ein gesondertes Strafverfahren gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan ist frei. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gab einem entsprechenden Wunsch der Türkei am Freitag in Berlin statt. Die Entscheidung ist innerhalb der Bundesregierung allerdings umstritten. Merkel verwies auf "unterschiedliche Auffassungen" zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD.

    Merkel sagte in einer Erklärung im Kanzleramt: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz "das letzte Wort" haben.

    Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show "Neo Magazin Royale" ein Gedicht vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten beleidigte. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Bundesregierung hatte Erdogans Wunsch nach einem gesonderten Strafverfahren tagelang geprüft. An der Entscheidung waren neben Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auch das Auswärtige Amt sowie das Innen- und das Justizministerium beteiligt.

    Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach in Deutschland mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Merkel kündigte an, dass der Paragraf abgeschafft werden soll. Er sei "für die Zukunft entbehrlich".

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    Moderator Jan Böhmermann hatte Ende März in seiner satirischen TV-Show "Neo Magazin Royale" ein Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vorgetragen, das zahlreiche Formulierungen enthielt, die unter die Gürtellinie zielen. Dies sorgte in der Türkei für große Empörung. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie einer Strafverfolgung Böhmermanns in Deutschland zustimmt oder nicht.

    Grundlage für die Entscheidung ist Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss demnach mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Ist Verleumdung im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. dpa/AZ

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