Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche für die selbsternannte Schariapolizei von Wuppertal aufgehoben. Die sieben muslimischen Männer müssen sich nun noch einmal dafür verantworten, dass sie im September 2014 mit orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" in der Wuppertaler Innenstadt unterwegs waren und junge Muslime vor Gaststätten und Spielhallen zum Verzicht auf Glücksspiel, Bordellbesuche und Alkoholkonsum ermahnten, sowie stattdessen zum Moscheebesuch aufforderten. (Az. 3 StR 427/17)
BGH hebt Freisprüche für "Scharia-Polizei" auf
Das Landgericht Wuppertal sah in diesem Auftreten noch keinen Verstoß gegen das Uniformverbot und beachtete dabei laut BGH rechtliche Vorgaben des Versammlungsgesetzes nicht ausreichend. Eine andere Strafkammer des Gerichts muss nun prüfen, ob das Auftreten der selbsternannten Religionspolizisten aggressiv war und laut BGH vor allem die eigentliche Zielgruppe - junge Muslime - womöglich eingeschüchtert habe. Dies sei bislang noch nicht geprüft worden. (afp)