Der unter umstrittenen Umständen nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Mittwoch eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnete Rückholung ab, wie das
Stadt Bochum muss Sami A. aus Tunesien zurückholen
Das OVG hat in dem Eilverfahren in letzter Instanz beschlossen, die Stadt Bochum kann aber noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen und Verfassungsbedenken ins Feld führen. Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei "offensichtlich rechtswidrig" gewesen. (afp/dpa)