Angela Merkel ist sauer auf SPD-Chef Sigmar Gabriel. Der hatte eine SMS der Kanzerlin den Medien zugespielt. Ist das ohne Zustimmung überhaupt erlaubt? Wir haben den Augsburger Rechtsanwalt Bernhard Hannemann gefragt.
Demnach schützt das Gesetz die Information nur vom Absender hin zum Empfänger. Wenn auf diesem Wege jemand eingreifen würde, also beispielsweise ein Telekommunikationsunternehmen die SMS an die Medien gespielt hätte, würde er sich strafbar machen.
Sigmar Gabriel hatte Angela Merkel zunächst vertraulich Joachim Gauck als parteiübergreifenden Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen. Die CDU-Vorsitzende antwortete "Danke fuer die Info und herzliche Grüße am". (am steht für Angela Merkel) Der Spiegel berichtet, dass die Kanzlerin den Kontakt mit Gabriel bis auf weiteres eingestellt hat.
"Das Vertrauensverhältnis ist in diesem Fall gestört", analysiert Hannemann und fügt hinzu "aber das interessiert den Juristen nicht so sehr". Gabriel muss also keine strafrechtlichen Folgen befürchten. AZ