So wurde dem früheren Staatsoberhaupt Johannes Rau in den Jahren 1999 und 2000 vorgeworfen, in eine Flugaffäre verwickelt zu sein. Dabei ging es um Reisen auf Kosten der WestLB, die Rau in seiner Zeit als Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen unternommen haben soll. Die Landesbank hatte 1996 außerdem seine Geburtstagsfeier mit 150 000 Mark (rund 75 000 Euro) unterstützt.
Im Mittelpunkt der sogenannten Düsseldorfer Flugaffäre stand die Frage, ob Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung die Flugbereitschaft der WestLB zu Unrecht genutzt hatten. Der Landtag setzte dazu einen Untersuchungsausschuss ein, der Flüge seit 1985 überprüfen sollte.
Rau versicherte, nicht privat mit Chartermaschinen der WestLB geflogen zu sein, musste aber seine Angaben - etwa zur Zahl der Flüge - mehrfach korrigieren. Seine Anwälte argumentierten, dass ein Ministerpräsident praktisch immer im Dienst sei. Bei der Terminfülle Raus lasse sich nicht exakt trennen, ob er als Regierungschef, Parteipolitiker oder allgemein als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens unterwegs war. Rau wurde damals unter anderem von Rechtsanwalt Gernot Lehr vertreten, der nun auch für Christian Wulff arbeitet. dpa