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Revision: Karlsruhe schickt Schreiber mit 77 in die nächste Runde

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Karlsruhe schickt Schreiber mit 77 in die nächste Runde

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    Wegen Steuerhinterziehung sitzt Karlheinz Schreiber hinter Gittern.
    Wegen Steuerhinterziehung sitzt Karlheinz Schreiber hinter Gittern. Foto: Fred Schöllhorn

    Eine schillernde Figur der deutschen Parteien- und Justizgeschichte kommt nicht zur Ruhe - und will es offenbar auch nicht: Der ehemalige Waffenlobbyist Schreiber (77) hat die Wiederaufnahme seines Verfahrens durchgesetzt. Doch es könnte ein bitterer Sieg werden.

    Karlsruhe (dpa) - Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber, Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre, hat überraschend eine neue Prozessrunde erzwungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Dienstag seinem Antrag auf Revision statt (Az.: 1StR 633/10) - das Landgericht Augsburg muss nun klären, ob Schreiber von 1988 bis 1993, als er 7,3 Millionen Euro Steuern nicht zahlte, in Kanada lebte oder in Deutschland. Allerdings war auch die Staatsanwaltschaft mit ihrem Einspruch erfolgreich: Deswegen muss sich der 77-Jährige erneut mit dem Vorwurf der Bestechung auseinandersetzen.

    Bislang lautet das Urteil vom Mai 2010: acht Jahre Haft. Wenn die Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Hoger Pfahls (CSU) nicht als verjährt angesehen wird, könnten noch einige Jahre hinzukommen. Die Richter am Landgericht waren von der bislang gültigen BGH- Rechtsprechung ausgegangen, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Dies war bei Pfahls 1992 der Fall und das Delikt damit zehn Jahre später verjährt.

    Der Vorsitzende BGH-Richter Armin Nack erklärte in der Revisions- Begründung diese Auffassung für überholt. Für ihn ist entscheidend, wann das letzte Geld geflossen ist. Nach bisherigen Ermittlungen hat Schreiber den Politiker bis 1992 mit 877 000 D-Mark bedacht. Allerdings standen auf einem speziellen Konto, das Schreiber mit Pfahls' Decknamen versehen hatte, mehr als 3,8 Millionen D-Mark bereit. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt den Nachweis bringen, dass dieses Geld tatsächlich für Pfahls vorgesehen war.

    Auch die von Schreiber erzwungene Beweisaufnahme zur Frage, ob er zur Tatzeit in Kanada seinen Lebensmittelpunkt hatte und dort Steuern hätte zahlen müssen, könnte sich als Pyrrhus-Sieg erweisen. Seine Anwälte verwiesen darauf, dass Schreiber neben der deutschen auch die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt. Im Tatzeitraum habe er sich privat und geschäftlich vor allem in seiner neuen Heimat aufgehalten. Insofern habe er sich "der kanadischen Steuerhinterziehung" schuldig gemacht, sagte Anwalt Gunter Widmaier. Da die kanadischen Behörden nie in dieser Richtung ermittelt haben, wären die Taten verjährt.

    Von Kiep bis Strauß: Urteile in der Schreiber-Affäre

    Walther Leisler Kiep hatte als CDU-Schatzmeister von Karlheinz Schreiber eine Million Mark als Parteispende entgegengenommen. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Die Thyssen-Manager Jürgen Maßmann und Winfried Haastert hatten von Schreiber Schmiergeld kassiert und erhielten Bewährungsstrafen von 24 und 20 Monaten.

    Ludwig-Holger Pfahls: Der Ex-Rüstungsstaatssekretär hat sich von Schreiber mit 3,8 Millionen Mark schmieren lassen. Er wurde zu 27 Monaten Haft verurteilt.

    Max Strauß: Der Politikersohn erhielt 2004 wegen Steuerhinterziehung eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Nach der Revision wurde Strauß freigesprochen.

    Dieter Holzer wurde 2008 wegen Fluchthilfe für Pfahls zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

    Karlheinz Schreiber wurde 2010 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

    Ein weiteres Mal wurde Ludwig-Holger Pfahls im November 2011 verurteilt. Wegen Bankrotts und Steuerhinterziehung muss der frühere Spitzenpolitiker für viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

    Dieter Holzer wurde im November 2011 verurteilt, weil er Pfahls nach Ansicht des Landgerichts Augsburg bei der Steuerhinterziehung half. Aufgrund seiner zwei offenen Bewährungen lautete das Urteil auf dreieinhalb Jahre Haft.

    Karlheinz Schreiber wird 2013 im Revisionsverfahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

    Das Landgericht Augsburg hat den Einwand zum Lebensmittelpunkt nach Ansicht des BGH nicht ausreichend geprüft, deshalb müsse eine andere Kammer nacharbeiten. Diese Überprüfung dürfte nach Ansicht von Richter Nack nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen. "Das kann zügig erfolgen." Als wichtiges Indiz wertete er, dass Schreiber in Kanada keine Steuern gezahlt habe und die Kanadier auch keine Steuern von ihm haben wollten.

    Der Vorwurf der Steuerhinterziehung muss nicht nochmals geprüft werden. Es gilt als erwiesen, dass Schreiber zwischen 1988 und 1993 Flugzeug- und Panzergeschäfte nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien vermittelt und dafür rund 64,7 Millionen Mark (33 Millionen Euro) erhalten hat. Das Geld floss in Tarnfirmen in Panama und Liechtenstein und landete zum Teil auf Schweizer Konten. Die dafür fälligen Steuern von 7,3 Millionen Euro behielt er ein.

    Wie auch immer die Richter nun in der Verlängerung des Justiz- Dramas um Karlheinz Schreiber entscheiden: Eine Notiz in der deutschen Geschichtsschreibung ist ihm längst sicher. Schließlich war er es, der die folgenschwere CDU-Spendenaffäre ins Rollen gebracht hatte: 1991 nahm der frühere CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep von Schreiber eine Spende für die CDU in Höhe von einer Million Mark (500 000 Euro) an - und zwar in der Schweiz und in bar. Jahre später flog die ganze Affäre auf.

    Der Vorsitzende Richter am Augsburger Landgericht nahm im Prozess gegen Schreiber denn auch kein Blatt vor den Mund: "Der Angeklagte gehört zu der Spezies, die nur auf ihren Vorteil bedacht ist und jeden und alles schmiert, was nicht rund läuft, und dabei den Fiskus betrügt, wo es nur geht." Schreiber sei "raffgierig und maßlos, ein ganz Großer, jedenfalls was die Steuerhinterziehung betrifft". Im März 1999 war der Ex-Waffenlobbyist nach Kanada geflüchtet - und hatte dort zehn Jahre lang mit allen juristischen Tricks seine Auslieferung verhindert. Im August 2009 wurde Schreiber schließlich nach Deutschland abgeschoben.  dpa

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