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Rente: Steigende Steuerlast: Wie Rentner mehr und mehr belastet werden

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Steigende Steuerlast: Wie Rentner mehr und mehr belastet werden

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    Rentner müssen genau rechnen, was ihnen von Alters- und Betriebsrente übrig bleibt, wenn Kassenbeiträge und Steuer fällig werden. 
    Rentner müssen genau rechnen, was ihnen von Alters- und Betriebsrente übrig bleibt, wenn Kassenbeiträge und Steuer fällig werden.  Foto: Hans-Jürgen Wiedl, dpa

    Das Zahlen von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen hört im Rentenalter nicht auf. Die Belastungen steigen vor allem für Neurentner von Jahr zu Jahr. Jetzt winkt wenigstens den Betriebsrentnern eine gewisse Entlastung durch die Bundesregierung.

    Im Zusammenhang mit den Beschlüssen für die Einführung einer Grundrente einigte sich die Koalition auf eine Neuregelung der Krankenkassenbeiträge für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Bisher galt eine Freigrenze von 155,75 Euro pro Monat. Bis dahin wurden keine Beiträge fällig. Wer mehr bekam, dessen komplette Betriebsrente wurde beitragspflichtig.

    Nach einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll bereits ab 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das heißt: Erst auf alles, was darüberliegt, werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der Zusatzbeitrag von etwa einem Prozent.

    Das muss ein Betriebsrentner künftig zahlen

    Ein Beispiel: Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, zahlte darauf bisher monatlich 49,80 Euro an die Kasse. Künftig sind es dank des Freibetrags 24,90 Euro. Noch krasser ist der Unterschied bei einer Betriebsrente von 169,25 Euro; Bisher mussten trotz Freigrenze 26,40 Euro abgetreten werden, nun sind es noch 1,56 Euro, für jene zehn Euro, die über dem Freibetrag liegen.

    Was ist mit Betriebsrentnern, die sich ihre Zusatzrente auf einen Schlag auszahlen lassen? Das Kapital wird in 120 Teile aufgespalten und als Rente betrachtet, die zehn Jahre lang Monat für Monat ausbezahlt wird. Wir erklären es an einem Beispiel: Jemand bekam aus einer Lebensversicherung 200.000 Euro. Auf zehn Jahre (ist gleich 120 Monate) verteilt entsprach das einer Betriebsrente von rund 1666 Euro. Dafür mussten zehn Jahre lang pro Monat 260 Euro Krankenkassenbeitrag bezahlt werden. Mit dem neuen Freibetrag reduziert sich das auf 235,16 Euro.

    Vorerst keine Entlastung bei der Pflegeversicherung  

    Keine Änderung gibt es bei der Pflegeversicherung. Hier gilt die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro weiter. Wer drunter liegt, zahlt keinen Beitrag , wer sie überschreitet den allgemein gültigen Satz von 3,05 Prozent (bzw. 3,4 Prozent für Kinderlose).

    Kritiker hatten moniert, dass die Entlastung nicht weit genug gehe. Der Verein „Direktversicherungsgeschädigte“, der seit Jahren gegen die Regelungen kämpft, verweist darauf, dass allenfalls eine Direktversicherung mit einer Auszahlung knapp unter 19.000 Euro von der Beitragszahlung befreit wäre. Solche Beträge seien eher untypisch für Zusatzrenten.

    Dass die Beiträge komplett – also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – zu entrichten sind, gilt seit 2004. Damals sollten Finanzlöcher der Krankenversicherung gestopft werden. Spahn hatte Anfang des Jahres bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem zum halben Beitragssatz zurückgekehrt werden sollte. Doch die Koalition scheute die Kosten von rund drei Milliarden Euro. Nun soll die Entlastung der Betriebsrentner 1,2 Milliarden Euro betragen. Rückwirkend soll nichts erstattet werden.

    Müssen Betriebsrentner nun selbst aktiv werden? Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass die Krankenkassen die künftigen Beiträge auf Betriebsrenten für ihre Versicherten auf der Grundlage des noch zu verabschiedenden Gesetzes ausrechnen und anwenden werden. Da das Gesetz schon ab 1. Januar gelten soll, sei nicht auszuschließen, dass es noch nicht in allen Fällen ab Januar angewandt wird und es zu Nachzahlungen kommt.

    Warum Neurentner jedes Jahr mehr Steuer bezahlen müssen

    Der Entlastung hier steht die wachsende Steuerlast gegenüber. „Neurentner zahlen heute teilweise mehr als das Fünffache an Steuern als Rentner, die 2010 in Ruhestand gegangen sind“, sagt der Linkenfraktionschef im Bundestag, Dietmar Bartsch. Er hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich die Besteuerung von Altersrenten seit 2010 entwickelt hat. Bartsch greift ein Beispiel heraus: Zwei Rentner bekommen aktuell 1500 Euro Bruttorente pro Monat. Der eine ging 2010 in Rente und zahlt tariflich pro Jahr 79 Euro auf seine Rente. Der andere, der dieses Jahr Rentner wurde, zahlt bereits 430 Euro auf die gleiche Rente.

    Woher kommt das? Seit 2005 ist die Besteuerung der gesetzlichen Rente neu geregelt. Ein bei Rentenbeginn lebenslang festgelegter persönlicher Freibetrag bleibt steuerfrei, der steigende Rest muss versteuert werden. Wer 2005 oder vorher in Rente ging, bekommt die Hälfte der damaligen Rente stets steuerfrei. Seitdem steigt aber der zu versteuernde Anteil um jährlich zwei Prozentpunkte. 2019 müssen Neurentner bereits 78 Prozent ihrer Rente zum persönlichen Steuersatz versteuern, ihr Freibetrag sinkt auf 22 Prozent.

    Ein Beispiel: Jemand bekommt 1500 Euro Rente im Monat, davon sind 330 Euro (22 Prozent) steuerfrei. Hochgerechnet ist das ein jährlicher Steuerfreibetrag 3960 Euro, der ihm bis zum Lebensende gleich bleibt, auch wenn die Rente steigt. Im kommenden Jahr sind es nur noch 20 Prozent steuerfrei. In den Folgejahren sinkt der Freibetrag um jeweils einen Prozentpunkt. Wer also 2040 in Ruhestand geht, zahlt auf die komplette gesetzliche Rente Steuern. Andere steuerliche Regelungen wie der Grundfreibetrag von derzeit 9168 Euro gelten unabhängig davon natürlich weiter.

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