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Regierung: Schwarz-Gelb streitet über NPD-Verbot

Regierung

Schwarz-Gelb streitet über NPD-Verbot

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    Uneinig über NPD-Verbotsverfahren: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU).
    Uneinig über NPD-Verbotsverfahren: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Foto: Maurizio Gambarini, dpa

    Hans-Peter Friedrich macht aus seinem Herzen keine Mördergrube. Ja, gesteht er offen, er habe in den letzten Monaten „mit viel Mühe und viel Kraft“ versucht, die Bundesländer davon abzuhalten, erneut nach Karlsruhe zu ziehen und ein zweites Mal ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische NPD in Gang zu setzen. Doch all seine Bemühungen waren vergebens. Nicht nur die rot-grün regierten Länder, sondern auch solche mit CDU-Ministerpräsidenten sprachen sich dafür aus, die Partei zu verbieten, da sie offen verfassungsfeindlich sei und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in diesem Land den Kampf angesagt habe. „Gegen meinen Rat“, wie der Innenminister von der CSU betont.

    Bundesregierung hat keine Wahl

    Mit dem Beschluss des Bundesrates jedoch ist für den Oberfranken aus Hof eine neue Situation entstanden. Nun stehe die Bundesregierung in der Pflicht, die Länder zu unterstützen und alles zu tun, dass das angestrebte Verfahren nicht zu einem Triumph für die NPD wird. Schließlich habe auch der Bund ein Interesse daran, dass die Klage der Länder, wenn sie schon nicht verhindert werden konnte, ein Erfolg werde. Allerdings legt Friedrich am Dienstag bei einem kurzen Auftritt im Reichstagsgebäude Wert auf die Feststellung, dass noch keine Entscheidung gefallen sei. Erst Ende März werde die

    Doch bei genauerem Hinsehen wird klar, dass die Regierung im Grunde gar keine andere Option hat, als einen eigenen Verbotsantrag zu stellen. Das hat nun auch Kanzlerin Angela Merkel erkannt, selber keine große Anhängerin eines Gangs nach Karlsruhe, die intern mehrfach gewarnt hat, ein Verbot der NPD könne am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof scheitern.

    Friedrich: "Es bleibt am Ende nur der eigene Antrag auf Verbot"

    Gleichwohl hat sie, wie es in Regierungskreisen heißt, ihren Widerstand aufgegeben, da nicht nur eine Mehrheit der Länder, sondern auch eine Mehrheit der Bevölkerung ein Verbot der ausländerfeindlichen, antisemitischen und rassistischen Partei fordere. Es müsse zu einem „Schulterschluss aller Demokraten“ kommen, so die interne Devise, es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als lehne die CDU indirekt ein Verbot ab oder tue alles, um ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu behindern, zumal die SPD lautstark den Gang nach Karlsruhe fordert.

    Intern hat die Regierung geprüft, welche Formen der Beteiligung es gibt. In Frage kommen die automatische Beiladung durch das Gericht, ein Beitritt zum Antrag der Länder oder ein eigenständiger Verbotsantrag. Gegen Beiladung oder Beitritt sprechen aus Sicht der Bundesregierung, dass sie in diesen Fällen vom Agieren der Länder abhängig sind und keinen eigenen Prozessbevollmächtigten stellen können.

    „So bleibt am Ende nur der eigene Antrag auf ein Verbot“, fasst Innenminister Friedrich den Stand der internen Überlegungen zusammen. Dass der Bund als aktiver Prozessteilnehmer gefordert sei, zeige sich auch in der Tatsache, dass die Hälfte des gesammelten Materials im Antrag des Bundesrats vom Bundesamt für Verfassungsschutz stammt.

    Unmut über „Zickzackkurs“ von Minister Friedrich

    Gleichwohl ist die Bundesregierung noch immer weit von einer einheitlichen Position entfernt. Im Gegensatz zu CSU-Innenminister Friedrich bleibt die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bei ihrer ablehnenden Haltung und zeigt sich verärgert über den Vorstoß ihres bayerischen Kabinettskollegen.

    Ausdrücklich widerspricht sie der Darstellung Friedrichs, dass der Bund wegen des Antrags der Länder nun in Zugzwang sei. „Der Bund muss in eigener Verantwortung prüfen, ob die juristischen Hürden genommen werden.“ Ein erneutes Scheitern eines NPD-Verbotsverfahrens wäre „ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen“.

    Bei den Liberalen ist der Unmut über den „Zickzackkurs“ des Innenministers groß, ausdrücklich verweist Fraktionschef Rainer Brüderle darauf, dass der Chef des Innenressorts nicht alleine entscheide.

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