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Reform: So geht es mit dem Ökostrom weiter

Reform

So geht es mit dem Ökostrom weiter

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    Schnell drehen sich die Rotoren von Windenergieanlagen.
    Schnell drehen sich die Rotoren von Windenergieanlagen. Foto: Patrick Pleul/Symbol (dpa)

    Berlin An großen Worten herrscht kein Mangel. Von einem „Neustart der Energiewende in Deutschland“ spricht Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD). Mit der vom Bundeskabinett am Dienstag verabschiedeten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) habe die Große Koalition in etwas mehr als hundert Tagen mehr erreicht als die schwarz-gelbe Vorgängerregierung in vier Jahren. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die geplante Neuregelung.

    Welche Auswirkungen hat die EEG-Reform auf die Strompreise?

    Wirtschaftsminister Gabriel ist optimistisch, dass die Zeiten, in denen die EEG-Umlage Jahr für Jahr stark anstieg, nunmehr vorbei sind. Bis 2017 könnte sich die

    Was ändert sich für Betreiber von Solaranlagen, Windparks oder Biomasseanlagen?

    Das ist die Ökostrom-Umlage

    Die EEG-Umlage sorgt immer im Oktober für Debatten, wenn die Höhe für das nächste Jahr festgelegt wird.

    Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden für jede Kilowattstunde Strom aus Solar-, Wind- und Biomasseanlagen auf 20 Jahre garantierte Vergütungen festgelegt. Die Höhe ist abhängig vom Anschlussdatum.

    Die Differenz zwischen dem am Markt für den Strom erzielten Preis und der festen Vergütung bildet die EEG-(Ökostrom)-Umlage.

    Zuständig für die Berechnung der Umlage sind die vier Betreiber der Stromautobahnen in Deutschland - sie kümmern sich um Verkauf und Vergütung des Stroms.

    Die Umlage wird auf Firmen und Privathaushalte umgelegt.

    Weil sich aber immer mehr Industrieunternehmen von der Umlage befreien lassen, steigen die Kosten für die Bürger.

    Wurden 2009 erst 5,27 Milliarden Euro über die Umlage auf die Strompreise aufgeschlagen, sind es nun 20,3 Milliarden Euro im Jahr.

    Davon tragen laut Branchenverband BDEW die Haushalte 7,2 Milliarden, die Industrie 6,1 Milliarden Euro.

    Für bereits bestehende Anlagen gilt der Bestands- und Vertrauensschutz. An den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden und für 20 Jahre garantierten Fördersätzen ändert sich nichts.

    Und bei Neuanlagen?

    Ziel der EEG-Reform ist es, den weiteren Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien zu regulieren und die zu starke Förderung abzubauen. Das Gesetz legt daher Ausbaukorridore fest. Sie sehen bei der Solarenergie wie bei der Windenergie an Land einen jährlichen Zubau von 2500 Megawatt, bei der Biomasse von 100 Megawatt und bei der Windenergie auf See von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 vor. Die durchschnittliche Vergütung für Ökostrom wird von 17 Cent pro Kilowattstunde auf zwölf Cent ab 2015 sinken, die genaue Höhe wird erst noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens festgelegt. Die Betreiber von Großanlagen sollen künftig verpflichtet werden, den von ihnen erzeugten Strom selbst zu vermarkten, später soll dies auch auf die Betreiber von kleineren Anlagen ausgeweitet werden.

    Was passiert, wenn mehr Anlagen gebaut werden?

    Sobald der Ausbau in einem Jahr die vorgegebene Grenze des Ausbaukorridors überschreitet, sinkt die Vergütung für alle neu installierten Anlagen – und zwar umso stärker, je größer die Abweichung ausfällt. Diese Regelung hat sich aus Sicht der Bundesregierung bereits bei der Photovoltaik bewährt.

    Was bedeutet die EEG-Reform für den Ausbau der Stromtrassen?

    Bereits Mitte April wird die Bundesnetzagentur die Fortschreibung des Netzentwicklungsplanes vorlegen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel geht allerdings im Gegensatz zu CSU-Chef Horst Seehofer davon aus, dass die EEG-Reform zu keinen Änderungen an den geplanten Trassen führen wird. Als Reaktion auf die Bürgerproteste in Bayern will die Regierung die Möglichkeit der Erdverkabelung erleichtern.

    Bleibt es bei den Rabatten für die energieintensive Industrie?

    Im Prinzip ja, wenn auch mit gewissen Abstrichen. Nach zähen Verhandlungen mit der EU-Kommission, die heute ihre neue Richtlinien für Staatshilfen im Energiesektor vorlegen wird, erreichte die Bundesregierung, dass etwa 1600 Unternehmen von 65 Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, weiterhin diese Rabatte erhalten, sie müssen künftig nur 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Die 400 Unternehmen, die künftig nicht mehr befreit sein werden, zahlen nur 20 Prozent der EEG-Umlage.

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