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Reform: Mutterschutz soll nun auch für Studentinnen und Schülerinnen gelten

Reform

Mutterschutz soll nun auch für Studentinnen und Schülerinnen gelten

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    Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
    Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des

    Künftig soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig vorkam. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte. Die Schutzfrist, in der grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf, beginnt unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht Wochen danach. Für Mütter behinderter Kinder soll diese Frist von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Der Bundestag muss der Reform allerdings noch zustimmen.

    Jedes Jahr werden in Deutschland rund 20.000 Studentinnen und Schülerinnen schwanger

    Nach Angaben des Familienministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Das Vorhaben, den Mutterschutz auf diesen Personenkreis zu erweitern, war bei Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Widerstand gestoßen. Deshalb lagen die Gesetzespläne monatelang auf Eis. Letztlich verständigte sich die große Koalition darauf, dass Ausnahmen von den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein sollen - etwa wenn eine schwangere Studentin kurz vor der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte.

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht ausreichend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bemängelte, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus."

    Schwesig will Lösung für Selbstständige finden 

    Das Familienministerium wies diesen Vorwurf als unberechtigt zurück. Der Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar aus gesetzestechnischen Gründen in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt, doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle schwangeren und stillenden Frauen.

    Die Gewerkschaft Verdi forderte, alle erwerbstätigen Frauen müssten in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur - wie jetzt vorgesehen - die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. Schwesig versicherte, sie wolle in den kommenden Jahren auch eine Lösung für selbstständige Frauen finden. Dieses Vorhaben werfe allerdings neue Fragen auf. dpa

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