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Reform: Die Grundsteuer bleibt umstritten

Reform

Die Grundsteuer bleibt umstritten

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    In Großstädten wie Berlin könnte das Wohnen noch teurer werden.
    In Großstädten wie Berlin könnte das Wohnen noch teurer werden. Foto: dpa

    Die Grundsteuerreform betrifft fast jeden Mieter, Haus- oder Wohnungseigentümer. Nach langem Ringen liegt nun zwar ein Modell für eine Neuberechnung vor, aber ob es tatsächlich zu einem Kompromiss kommt, ist auch nach dem Verhandlungsdurchbruch zwischen Bund und Ländern völlig offen. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder sieht nach wie vor noch Diskussionsbedarf bei dem Kompromissmodell: „Bayern und die CSU sehen es noch nicht als zustimmungsfähig an“, sagte der

    Für viele Städte und Gemeinden geht es bei dem Streit ums nackte finanzielle Überleben. Denn die Grundsteuer zählt für sie zu den wichtigsten Einnahmequellen, mit denen sie vor Ort Schulen, Schwimmbäder oder Feuerwehren finanzieren.

    Doch die Städte und Gemeinden sind in dem Streit zwischen Bund und Ländern zum Zuschauen verdammt und starren auf eine Deadline: Einigen sich beide Seiten nicht bis Ende 2019 auf eine Reform, fällt die Steuer ganz weg, weil sie das Bundesverfassungsgericht in ihrer Uraltversion für grundgesetzwidrig erklärt hat: Der Wert der Grundstücke wurde in Westdeutschland bislang nach dem Stand von 1964 bewertet, in Ostdeutschland sogar nach Werten von 1935. Das sei völlig veraltet, urteilte das Verfassungsgericht und forderte ultimativ neue Bemessungsgrundlagen.

    Doch das ist noch komplizierter, als es ohnehin klingt: Die Grundsteuer berechnet sich nicht nur aus dem (uralten) Einheitswert, sondern auch noch aus einer sogenannten Steuermesszahl und einem Hebesatz, den jede Kommune vor Ort selbst festlegt. Jahrzehntelang war diese Rechenmethode außerhalb von Fachkreisen kaum Anlass für Diskussionen, doch nun macht dies die Reform so schwierig: Weil dadurch die Steuerbelastung fast überall in Deutschland unterschiedlich ist und im Prinzip tausende unterschiedliche Sätze gezahlt werden, kann derzeit niemand mit einfachen Modellrechnungen vorhersagen, wie sich die von den Karlsruher Richtern geforderte Reform am Ende in der Praxis für einen Hausbesitzer in Niederbayern oder einen Mieter im Ruhrgebiet auswirken wird. Für Letzteren ist zum Beispiel der Hebesatz besonders hoch, da viele der dortigen Kommunen klamm sind.

    Die Städte und Gemeinden halten die Belastung ihrer Bürger durch die Grundsteuer im Vergleich zu anderen Abgaben aber eher für gering und verlangen, angesichts der Bedeutung für die Kommunalfinanzen in der Debatte aufs Tempo zu drücken. Kein Wunder, dass der Städtetag froh über die Grundsatz-Einigung ist: Darin wird ein Modell angestrebt, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und durchschnittliche Mietkosten herangezogen werden. Bis spätestens Ostern müsse ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. „Das ist nötig, damit die Grundsteuer, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bis Ende dieses Jahres neu geregelt wird.“ Es sei „gerechter, wenn auch der Wert von Grundstücken und Gebäuden in die Besteuerung einbezogen wird“.

    Die Immobilienwirtschaft warnt dagegen nicht nur vor mehr Bürokratie, sondern auch vor Mietsteigerungen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, GdW, sagte „eine in vielen Fällen starke Kostensteigerung gerade bei preiswert vermieteten Wohnungen in sonst teuren Lagen“ voraus. „Damit ziehen weitere dunkle Wolken für das bezahlbare Wohnen auf“, warnte Verbandspräsident Axel Gedaschko. Denn mit dem Modell, so fürchten Experten, werde vor allem in den unter hohen Mieten leidenden Großstädten nun auch mehr Grundsteuer fällig werden, die in der Regel über die Betriebskosten auf die Bewohner umgelegt werden. (mit dpa)

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