Mit einem Vereinsverbot und Razzien in vier Bundesländern ist Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gegen die rechtsextremistische Vereinigung "Nordadler" vorgegangen. In den Morgenstunden liefen nach Angaben des Ministeriums Durchsuchungen bei wichtigen Vereinsmitgliedern in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen an. In Brandenburg seien drei Stahlhelme, NS-Literatur, ein Laptop, Speichermedien und Mobiltelefone beschlagnahmt worden, teilte ein Sprecher des dortigen Polizeipräsidiums am Dienstag mit.
Die Gruppierung verfolgt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums eine nationalsozialistische Ideologie und firmiert auch unter den Bezeichnungen "Völkische Revolution", "Völkische Jugend", "Völkische Gemeinschaft" und "Völkische Renaissance".
"Nordadler": Gruppierung bekennt sich zu Adolf Hitler
Die Rechtsextremisten bekennen sich demnach zu Adolf Hitler und anderen wichtigen Vertretern des Nazi-Regimes und nutzen Symbole und Sprache des Nazi-Regimes. Dazu plane "Nordadler" ein nationalsozialistisches Siedlungsprojekt mit Gleichgesinnten im ländlichen Raum. Die Gruppierung richtet sich laut Ministerium gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
"Nordadler" agiert demnach vor allem online. "Rechtsextremismus und Antisemitismus haben auch im Internet keinen Platz", erklärte ein Ministeriumssprecher auf Twitter. Laut Ministerium nutzt die Gruppierung offene und geschlossene Chatgruppen und Kanäle auf verschiedenen Plattformen und in sozialen Medien wie Telegram, Instagram und Discord. Sie betreibe auch eine eigene Website. Der Anführer bemühe sich besonders um junge Internetnutzer, die er für die verfassungsfeindliche Ideologie gewinnen wolle.
Die Gruppe wird als ausgeprägt antisemitisch beschrieben. Der Anführer habe in einer öffentlichen Gruppe des Messenger-Dienstes Telegram Sympathien geäußert für den Anschlag auf die Synagoge in Halle, so das Ministerium. Die Gruppierung habe eine aggressive Grundhaltung, die sich etwa in Fantasien über Gewalt gegen Polizisten ausdrücke.
Drittes Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr
Beim Attentat von Halle hatte ein 28-jähriger Deutscher im vergangenen Oktober versucht, in ein jüdisches Gotteshaus einzudringen. Als das misslang, tötete er auf der Straße und in einem Döner-Imbiss zwei Menschen. Er muss sich ab Juli vor Gericht verantworten.
Das Verbot von "Nordadler" ist laut Ministerium das 20. Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung durch einen Bundesinnenminister und das dritte in diesem Jahr. Im Januar wurde der Verein "Combat 18" verboten und im März die Reichsbürger-Vereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme".
In Sachsen wurden nach dpa-Informationen zwei Objekte in Dresden und Pirna durchsucht. Die Razzien in Brandenburg fanden nach Angaben des Polizeipräsidiums in Doberlug-Kirchhain und Schlieben im Landkreis Elbe-Elster sowie in der Stadt Brandenburg an der Havel statt. Im Zentrum stehe ein 18-Jähriger. Es seien zehn Beamte der Bereitschaftspolizei und zwanzig Staatsschützer zum Einsatz gekommen. Die Aktion sei um um 6.00 Uhr abgeschlossen gewesen.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Mathias Middelberg (CDU), lobte das Verbot. "Wer trotz des Holocaust und des Zweiten Weltkriegs den Nationalsozialismus auch heute noch verherrlicht und antisemitische Anschläge wie den in Halle gutheißt, muss die ganze Härte des demokratischen Rechtsstaats zu spüren bekommen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Mit dem mittlerweile dritten Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr macht Bundesinnenminister Seehofer deutlich: Die Bundesregierung meint es ernst mit dem Kampf gegen den Rechtsextremismus in Deutschland."
Lesen Sie dazu auch:
- Vor einem Jahr wurde Walter Lübcke ermordet
- Erste Reichsbürger-Gruppe bundesweit verboten
- So gefährlich ist "Combat 18"
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.