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Rechtsextremismus: Prozess gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder ist gestartet

Rechtsextremismus

Prozess gegen mutmaßlichen Lübcke-Mörder ist gestartet

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    Der Hauptangeklagte Stephan E. am ersten Tag des Prozesses. Der fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.
    Der Hauptangeklagte Stephan E. am ersten Tag des Prozesses. Der fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt.

    In wenigen Sekunden ist es soweit. Dann tritt der Mann, der im Dunkeln gemordet haben soll, ins Licht: Stephan E. Im Saal 165, Gerichtsgebäude C, Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ist es so ruhig, dass man den Zeiger der Wanduhr springen hört.

    Nacheinander sind die Beteiligten dieses Strafprozesses aufmarschiert, die Bundesanwälte in purpurnen Roben, die Verteidiger, die Anwälte der Nebenkläger, der Nebenkläger Ahmad E. dann Familie Lübcke. Jan-Hendrick, der jüngere Sohn, starrt geradeaus, die Gesichtszüge einbetoniert. Irmgard Braun-Lübcke, eine adrette Frau, wirkt schmal und zerbrechlich. Christoph Lübcke, der ältere Sohn, scheint seinen Gedanken nachzuhängen.

    Stephan E. würdigt die Familie von Walter Lübcke keines Blickes

    Tack. Der Zeiger der Wanduhr springt. Wird Stephan E., der Hauptangeklagte, lächeln wie einst Beate Zschäpe, herausfordernd, demonstrativ entspannt? Wird er hinüber schauen zur Familie des Ermordeten? Zuerst kommt sein mutmaßlicher Komplize. Markus H., angeklagt wegen Beihilfe zum Mord. Er trägt einen grünen Kapuzenpulli, die Kapuze hochgezogen, Maske im Gesicht, Schlabberlook.

    Dann führen zwei Justizbeamte Stephan E. herein, nehmen ihm die Handschellen ab. E. legt sofort seinen Mundschutz ab. Er trägt einen dunkelblauen Anzug, ein blütenweißes Hemd, die Haare hat er sorgsam zur Seite gelegt. Er wirkt bleich, er lächelt nicht, aber er wirkt auch nicht sonderlich eingeschüchtert. Die Familie des Opfers würdigt er keines Blickes. So geht er los, der Lübcke-Prozess.

    Die Bedeutung dieses Falles kann man kaum hoch genug hängen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ermordet ein Rechtsextremist mutmaßlich einen Politiker. Walter Lübcke, Kasseler Regierungspräsident, ein Mann wie ein Baum, gewachsen in der alten Bundesrepublik. Ein gläubiger Christ, der Merkels Flüchtlingspolitik vor Ort verteidigt hatte gegen die Staatszersetzer von rechts. Hingerichtet per Kopfschuss. Das ist das politische Fundament, auf dem dieser Fall steht, das macht ihn historisch. Ein Fanal, dieses archaische Wort gebraucht die Bundesanwaltschaft für die Tat. Ein Fanal ist eine Fackel, ein weithin sichtbares Signal, das von Veränderung kündet.

    Und tatsächlich: Auf Lübcke folgte Halle, auf Halle folgte Hanau, auf Hanau die Einsicht: Rechte Gewalt ist systemisch, sie tötet regelmäßig und sie wurzelt tief in der Gesellschaft. Wer den NSU für einen Sonderfall gehalten haben mag, wer darauf gehofft hatte, dass der Spuk nun wieder vorüber sein würde, dem hat der Mord an Walter Lübcke das Gegenteil bewiesen. „Du, ich, jeder kann der nächste sein“, so formulierte es neulich der Grünen-Politiker Cem Özdemir. Die Endgültigkeit dieser Erkenntnis, man könnte sie das Vermächtnis von Walter Lübcke nennen.

    Es sind keine zehn Minuten vergangen in dieser Verhandlung, da hebt Mustafa Kaplan, Verteidiger von Stephan E., zum ersten Befangenheitsantrag an. Die Pflichtverteidigerin des Mitangeklagten Markus H., Nicole Schneiders, hätte nicht berufen werden dürfen, sagt Kaplan, sie sei auszuschließen, die Hauptverhandlung auszusetzen. E.s zweiter Verteidiger, Frank Hannig, unterstützt. Er begründet seinen Antrag auf Aussetzung der Verhandlung unter anderem damit, dass der Gesundheitsschutz wegen der Corona-Pandemie nicht gewährleistet und der Zugang der Öffentlichkeit zum Prozess stark eingeschränkt sei.

    Es werden Erinnerungen an den NSU-Prozess wach

    Danach spricht Björn Clemens, Verteidiger von Markus H. und einstiges Parteimitglied der „Republikaner“. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten sei aufzuheben, fordert Clemens, es müsse Entschädigung für die Haft bezahlt werden. Clemens’ Ärger richtet sich gegen die Presse: Die habe seinen Mandanten vorverurteilt, zuletzt hätten Spiegel, Tagesschau und Süddeutsche Zeitung tendenziös berichtet. „Es ist eine öffentliche Einheitsmeinung entstanden“, sagt Clemens – zum Nachteil seines Mandanten. Der sei nun bereits „der extremistische Bösewicht“.

    So erinnert dieser Prozess gleich zu Beginn an eine andere Verhandlung, die vor sieben Jahren begonnen hatte: den NSU-Prozess. Und doch gibt es einen Unterschied. Während die Befangenheitsanträge gegen Richter Manfred Götzl damals dazu führten, dass am ersten Verhandlungstag nicht einmal die Anklage verlesen wurde, spielt der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel im aktuellen Prozess dieses Spiel nicht mit. Die Anträge seien unbegründet oder würden zurückgestellt. Die Anklage sei vorzulesen. Dann ist Mittagspause.

    Es ist Viertel vor drei, als Oberstaatsanwalt Dieter Killmer beginnt, die Anklage zu verlesen. „Stephan E. und Markus H. klage ich an“, spricht Killmer ruhig, aber mit Nachdruck. Und beginnt dann mit einer minutiösen Rekonstruktion des Geschehens. Alles hat seinen Ursprung im Jahr 2015, auf einer Bürgerversammlung in Lohfelden bei Kassel. Damals hören Stephan E. und Markus H., vereint in ihrer rechtsextremistischen Weltanschauung, dem Regierungspräsidenten Lübcke zu, als der erklärt, wo die vielen Flüchtlinge unterkommen sollen, die in dem Jahr ins Land kamen und weiter kommen. Auch in Lohfelden sollen einige wohnen, in einer Unterkunft, nicht weit entfernt von Stephan E.s Haus.

    Der CDU-Politiker Walter Lübcke setzte sich unter anderem für Flüchtlinge ein.
    Der CDU-Politiker Walter Lübcke setzte sich unter anderem für Flüchtlinge ein. Foto: Uwe Zucchi, dpa

    E. und H., der die Szene filmt und später ins Netz stellen wird, sind wütend auf Lübcke – und sie zeigen ihre Wut. „Scheißstaat“, schreien sie Lübcke entgegen. Der antwortet: „Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Da muss man für Werte eintreten. Und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Es sind diese Zeilen, die ihn später das Leben kosten werden. Weil Stephan E.s Wut nun ein Ziel findet.

    Die Wut war immer da. Sie speise sich aus einer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragenen völkisch-nationalistischen Grundhaltung, verliest Oberstaatsanwalt Killmer. E. habe Angst vor Überfremdung und „der letztendlichen Ausrottung der Deutschen“. Während Killmer liest, blickt E. zu Boden. Fast wirkt es, als ginge ihn das alles nichts an. So bleibt es auch, als Killmer über die Nacht spricht, die Walter Lübckes letzte wurde.

    Lübcke-Mord: Die Anklage stellt die Tat als kaltblütig dar

    Es ist der Abend des ersten Juni 2019, als E. mal wieder nach Wolfhagen-Istha fährt. Schon zuvor sei er mehrfach dort gewesen, sagt Killmer. Er habe die Umgebung ausgekundschaftet, das Haus der Lübckes mit einer Wärmebildkamera beobachtet. Gegen 23.20 Uhr sei er über einen Weidezaun gestiegen und habe sich dem auf der Terrasse sitzenden Lübcke genähert. Er führt einen Rossi-Revolver mit sich. Spätestens um 23.30 Uhr drückt er, soweit die Rekonstruktion, aus kurzer Distanz ab. Killmer liest das so vor: „Das Projektil traf das Tatopfer oberhalb des rechten Ohransatzes und blieb in der linken Schädelhälfte stecken. Dr. Lübcke verstarb an den Folgen des nahezu horizontalen Schädel-Hirndurchschusses.“

    Wenn nichts Unvorhergesehenes passiert in den nächsten Monaten, dann lässt sich diese Tat einigermaßen unkompliziert aufklären. Das liegt unter anderem daran, dass E. sich, als er Lübcke mutmaßlich erschossen hatte, noch einmal zu ihm herunterbeugte. Seine DNA fanden die Ermittler auf Lübckes Hemd. Und E. gestand die Tat, letzten Sommer. Dass er das Geständnis inzwischen widerrufen hat und Markus H. beschuldigt, die Waffe unabsichtlich benutzt zu haben: für den Oberstaatsanwalt unglaubwürdig.

    Dessen Strafbarkeit wird das Gericht mehr fordern: Eine psychische Beihilfe will Oberstaatsanwalt Killmer ausgemacht haben, vor allem weil H. Stephan E. an der Waffe ausgebildet hat. „Eine Art Anker“ sei H. für E. gewesen, befindet die Anklage. Die ehemalige Lebensgefährtin von Markus H. drückte es so aus: H. sei der Denker, E. der Macher der beiden gewesen. Das wird der heikelste Punkt dieses Verfahrens: Markus H. nachzuweisen, dass sein Tun tatsächlich eine Beihilfe darstellt, obwohl er, das gesteht die Bundesanwaltschaft ihm zu, über den konkreten Mordplan nicht im Bilde gewesen sei.

    Wenn es nicht gelingt, könnte sich wiederholen, was beim NSU passierte: Dort spazierte André E., nach eigener Aussage „ein waschechter Nationalsozialist“, am Ende als freier Mann aus dem Saal. Auf der Bühne jubelten Neonazis, der Vater eines Opfers kippte sich Wasser über den Kopf. Wie ein Reaktor, der heiß gelaufen ist.

    Lübckes Familie hatte vorab ein Statement veröffentlicht: „Wir wollen den angeklagten, mutmaßlichen Tätern in die Augen sehen, auch wenn wir wissen, dass dies sicher mit schweren emotionalen Belastungen einhergeht.“ Aber die Lübckes sind nicht als Opfer gekommen. „Wir alle, die wir für unsere freiheitliche Demokratie eintreten, dürfen nicht verstummen, sondern müssen klar Position beziehen.“

    Ein Signal senden. Darum geht es den Lübckes. Die Frage ist, ob das kompatibel ist mit einem Strafprozess, der, das liegt in seinem Naturell, auf die Täter zugeschnitten ist, nicht auf die Opfer. Erstere führt er – im besten Fall – ihrer gerechten Strafe zu, manchmal spricht er sie auch frei, er klärt jedenfalls die Frage nach Schuld und Unschuld. Das gilt auch im Fall Lübcke. Aber hier ist der Widerspruch zur öffentlichen Erwartung besonders groß. Der Prozess – er soll auch sensibel umgehen mit den Opfern. Und er soll alle offenen Fragen beantworten. Der Strafprozess als seelisches Reinigungsmoment, kathartisches Element einer Gesellschaft.

    Schüler wollen Schule in Walter-Lübcke-Schule umbenennen

    An diesem öffentlichen Anspruch scheiterte der NSU-Prozess vor zwei Jahren. Als der zu Ende war, als Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt war, da blieben, obwohl der Richter Manfred Götzl den Prozess für beendet erklärt hatte, tausend Fragen offen. Die nach den Unterstützern des Netzwerks. Die nach dem aberwitzigen Versagen des Verfassungsschutzes. Vor wenigen Wochen veröffentliche Richter Götzl das schriftliche Urteil – die Opferangehörigen kritisierten es harsch.

    Die Urteilsgründe legten offen, dass die Richter kein Interesse an einer vollständigen Aufklärung gehabt hätten. Thomas Fischer, ehemals Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, sagt: „Die öffentlichen Erwartungen an einen Strafprozess sind oft höher, als sie von der Justiz erfüllt werden können. Letzten Endes ist so ein Verfahren nicht geeignet, die Strukturen des rechtsradikalen terroristischen Untergrunds endgültig und abschließend offenzulegen. Das überfordert die Justiz. Es ist eine politische Aufgabe.“

    Wer sich von diesem Verfahren ein Signal erhofft, der könnte das also vergeblich tun. Was nicht heißt, dass es diese Zeichen nicht gäbe. In Wolfhagen, nur wenige Kilometer entfernt von Walter Lübckes Heimat, steht die Wilhelm-Filchner-Schule. Zurzeit kämpfen hier Jugendliche gegen den Widerstand in Gremien und die Bedenken ihrer Eltern dafür, dass ihre Schule umbenannt wird – in Walter-Lübcke-Schule.

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