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Rechtsextremismus: NPD-Verbot ja, Abzug der V-Leute nein

Rechtsextremismus

NPD-Verbot ja, Abzug der V-Leute nein

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    «Eine Demokratie kann nicht dulden, dass eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele sich des Terrors bedient»: Wir die NPD bald verboten? Archivfoto: Fredrik von Erichsen dpa
    «Eine Demokratie kann nicht dulden, dass eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele sich des Terrors bedient»: Wir die NPD bald verboten? Archivfoto: Fredrik von Erichsen dpa

    Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hält die Rolle des festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben für entscheidend bei der Frage eines neuen Verbotsverfahrens. "Die Ermittler müssen jetzt genau analysieren, ob Ralf Wohlleben im Auftrag der NPD oder mit Wissen der Partei in die Machenschaften der Zwickauer Terrorzelle verwickelt war", sagte er dem "Hamburger Abendblatt" (Freitag). "War es die Tat einer Partei oder die Straftat eines Einzelnen - diese Frage wird in der Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren mit entscheidend sein."

    Schröder sprach sich dagegen aus, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Ein solcher Schritt sei "problematisch". Die V-Leute aus der NPD lieferten den Sicherheitsbehörden wichtige Informationen über die rechtsextreme Szene, betonte er.

    Experte sieht NPD-Verbot skeptisch

    Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Frankfurter Juraprofessor Günter Frankenberg, beurteilt einen neuerlichen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch. "Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag).

    Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe. Frankenberg plädierte dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren. dpa

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