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Recht: Wird Sterbehilfe bald legal?

Recht

Wird Sterbehilfe bald legal?

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    Tötung auf Verlangen steht in Deutschland unter Strafe. Bis zu fünf Jahren Haft sind möglich. Für Beihilfe zum Selbstmord gilt das bisher nicht. Ein Referentenentwurf sieht nun Haftstrafen bis zu drei Jahren für gewerbsmäßige Hilfe zur Selbsttötung vor. Wer einen Sterbehelfer unterstützt, würde sich der Beihilfe schuldig machen. Doch hier beinhaltet der Entwurf ausdrücklich Ausnahmen, die kontrovers debattiert werden. Straffrei könnte bleiben, wenn die Sterbehilfe im engsten Familienkreis oder aus Mitleid von „nahestehenden Personen“ geleistet wird.

    In dem Entwurf heißt es: „Die Regelung berücksichtigt, dass kein Strafbedürfnis gegenüber Personen besteht, die ihren Angehörigen oder anderen engen Bezugspersonen in einer in der Regel emotional sehr belastenden und schwierigen Ausnahmesituation beistehen wollen.“ Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums nennt das Beispiel einer Frau, die ihren sterbewilligen Mann zu dem umstrittenen schweizerischen Verein „Dignitas“ begleitet, um dort den tödlichen Giftbecher gereicht zu bekommen. Gäbe es die Ausnahmen nicht, würde sich die Frau strafbar machen.

    CSU warnt vor Straffreiheit

    Zu den „engen Bezugspersonen“ könnten auch Ärzte und Pfleger zählen, „wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist“, heißt es in dem Entwurf. Eine Stellungnahme des CSU-geführten bayerischen Justizministeriums empfiehlt hingegen eine erweiterte Straffreiheit für alle Personen, die die „ärztliche und pflegerische Betreuung“ eines Suizidwilligen übernommen haben.

    Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer warnt vor einem Dammbruch zur aktiven Sterbehilfe. „Bereits die Vorstellung, einem Menschen beim Selbstmord zu helfen, ist schrecklich“, sagt er. Sein Fraktionskollege Norbert Geis lehnt eine Straffreiheit kategorisch ab: „Dieses Gesetz bringt unser gesamtes Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört.“

    Ärzte: Wir stehen nicht zur Verfügung

    Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery spricht von einem „Stück aus dem Tollhaus“: „Erst soll die gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten werden und dann will das Justizministerium die gesetzlichen Grundlagen für Ärzte als Sterbehelfer schaffen.“ Dafür stünden seine Kollegen nicht zur Verfügung. Der Sprecher von Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weist die Ärztebefürchtungen zurück: „Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft.“ Ob es dieses Jahr noch kommt, lässt er offen. (mit dpa, afp)

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