Riskieren Samenspender, die sich eigentlich ein kleines Zubrot verdienen wollen, letztlich ihre finanzielle Unabhängigkeit? Drohen ihnen Forderungen nach Unterhaltszahlungen oder Erbansprüche? Standen zunächst die Rechte der Kinder, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt wurden im Fokus, wird nun über die Rechte der Spender diskutiert.
Forderung: Samenspender vor Unterhaltsforderungen schützen
Auslöser ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom Mittwoch, in dem der Tochter eines anonymen Samenspenders das Recht zugesprochen wurde, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.
Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung meldete sich Andreas Hammel, Leiter der Erlanger Samenbank, mit der Forderung zu Wort, dass Samenspender gesetzlich vor Unterhaltsforderungen von Müttern oder Spendersamenkindern geschützt werden müssen.
Bedarf für gesetzliche Regelung muss geklärt werden
Eine Forderung, der der Allgäuer FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae generell Verständnis entgegenbringt. „Es geht mir darum, das funktionierende Spendermodell, das vielen kinderlosen Familien geholfen hat, zu bewahren“, sagte der Jurist unserer Zeitung.
Doch zunächst einmal müsse geklärt werden, ob es tatsächlich einen Bedarf für eine gesetzliche Regelung gebe. Es fehlen allerdings belastbare Zahlen darüber, wie viele Kinder, die mit Spendersamen gezeugt wurden, überhaupt erfahren, dass ihr Vater nicht der biologische Vater ist.
Klageflut wird nicht erwartet
Glaubt man dem Leiter der Münchener Samenbank, Michael Poluda, sind Anfragen dazu sehr selten. Thomae: „Wir sollten beobachten, ob es nach dem Urteil tatsächlich zu Unterhaltsklagen kommt – und wenn ja, in welcher Größenordnung.“ Sollte sich zeigen, dass sich das Risiko für die Samenspender spürbar erhöht, plädiert Thomae für einen gesetzlichen Schutz.
An eine Klageflut glaubt Prof. Hans-Georg Hermann von der Ludwig-Maximilians-Universität München nicht. Dass es ein rechtliches Risiko für die Spender gibt, daran gibt es für den Experten für Familienrecht aber nichts zu deuteln.
Überlegungen zu Versicherungsschutz für Samenspender
Hermann ist dennoch strikt gegen neue gesetzliche Regeln, die zulasten der Kinder gehen. „Einen gewissen Schutz kann eine Freistellungsvereinbarung bieten, mit der die Paare den Samenspender von künftigen Unterhaltspflichten oder Erbansprüchen befreien“, sagte Hermann unserer Zeitung. Für das Kind gelte dies jedoch nicht, es behalte einen lebenslangen Unterhaltsanspruch.
Erfährt das Kind, dass der biologische nicht der rechtliche Vater ist, könne es rechtliche Schritte einleiten. Herrmann hält einen ganz anderen Weg für denkbar, um diesem Dilemma zu entgehen: „Man könnte über einen Versicherungsschutz für Samenspender vor späteren Forderungen nachdenken.“ epd