Der Zeuge hatte über seine Erlebnisse in einer Clique berichtet, zu der Zschäpe und ihre beiden späteren mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehört haben sollen. Er habe auch den mitangeklagten Ralf Wohlleben kennengelernt, und zwar über dessen Bruder Alexander, mit dem er mehrere Jahre befreundet gewesen sei. Wie sich herausstellte, hat Wohlleben aber gar keinen Bruder Alexander.
Das kam ans Licht, als Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke die politische Einstellung des Zeugen hinterfragte. Der hatte sich zuvor mehrfach als "linksorientiert" bezeichnet, seine Gesinnung aber auch nach hartnäckigen Fragen des Richters und des Verteidigers nur an "linker Musik" und der rot-schwarzen Farbe seiner Schnürsenkel festgemacht. Der Zeuge hatte einen eigenen Anwalt bei sich, der Klemkes Nachfragen beanstandete, worüber ein Streit zwischen den Prozessbeteiligten ausbrach. In dessen Verlauf enthüllte eine Anwältin der Nebenklage, dass Wohllebens Bruder nicht existiere. Verteidiger Klemke nannte die Aussage des Zeugen ein "Fantasiekonstrukt".
Es war nicht die einzige Aussage, die starke Zweifel weckte. So sagte der Zeuge, er sei mit der Clique um Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt bis zum Jahr 1991 zusammen gewesen sein. Er erinnere sich daran, dass Böhnhardt damals ein rotes Auto mit einem "provokativen" Kennzeichen besessen habe, nach seiner Erinnerung mit den Buchstaben "AH" oder so ähnlich, jedenfalls mit Bezug zum "Dritten Reich". Zschäpes Verteidigerin Anja Sturm wies den Zeugen darauf hin, dass Böhnhardt zu dieser Zeit erst 14 Jahre alt gewesen sei und sein erstes Auto ein ganz anderes Kennzeichen gehabt habe.
Am Rande der Verhandlung bat Zschäpe einen der Richter um eine bessere Unterbringung. "Ein bisschen Tageslicht wäre nett", soll sie nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gesagt haben. Das Gespräch fand während einer Verhandlungspause im Gerichtssaal statt. Zu hören war es auf den Zuschauerrängen nicht.
Zschäpe muss sich für die Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschläge verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem "Nationalsozialistischen Untergrund" zuschreibt. Sie sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Der Prozess dauert inzwischen fast zwei Jahre an.
Am Morgen legte Gerichtspsychiater Norbert Leygraf sein Gutachten über den wegen Beihilfe angeklagten Carsten S. vor. Dabei ging es um die Frage, ob S. nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. Im Jahr 2000, als er mutmaßlich die Mordwaffe vom Typ "Ceska" beschaffte und zu Mundlos und Böhnhardt nach Chemnitz brachte, habe er noch "Reifedefizite" gehabt, sagte Leygraf. Die hingen vor allem mit seiner Homosexualität zusammen, die er damals noch verborgen hielt. S. hat als einziger Angeklagter im NSU-Prozess umfassend gestanden. (dpa)
Pressemitteilung zur Anklageerhebung im NSU-Prozess