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Prozesse: BGH: Internet-Portal muss Nutzerdaten nicht herausgeben

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BGH: Internet-Portal muss Nutzerdaten nicht herausgeben

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    Der Bundesgerichtshof gab dem Internetportal Sanego Recht.
    Der Bundesgerichtshof gab dem Internetportal Sanego Recht. Foto: Uli Deck (dpa)

    Der VI. Zivilsenat gab dem Internetportal Sanego Recht, das einem Arzt nicht die Daten eines anonymen Nutzers preisgeben wollte.

    Der Kläger, ein frei praktizierender Arzt, hatte auf der Seite eine Bewertung entdeckt, in der über ihn verschiedene unwahre Behauptungen aufgestellt wurden. Im Juni 2012 wurden weitere, den Kläger betreffende Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen veröffentlicht.

    Auf sein Verlangen hin wurden die Bewertungen von Sanego gelöscht. Am 4. Juli 2012 erschien dann wieder eine Bewertung mit den von dem Kläger bereits beanstandeten Inhalten. Daraufhin wollte der Arzt von Senego wissen, wer hinter den Bewertungen steckt.

    In letzter Instanz lehnte der Bundesgerichtshof dieses Ersuchen nun ab. Der Betreiber eines Internetportals sei in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln. 

    Der Vorsitzende Richter Gregor Galke sagte, die Anonymität der Nutzer dürfe nach der Vorschrift des Telemediengesetzes nur in wenigen Ausnahmen aufgehoben werden. dpa/AZ

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