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Prozessauftakt: Wird die Chemnitzer Messerattacke auf Daniel H. jemals geklärt?

Prozessauftakt

Wird die Chemnitzer Messerattacke auf Daniel H. jemals geklärt?

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    In Dresden wird der angeklagte syrische Flüchtling Alaa S. in den Gerichtssaal geführt.
    In Dresden wird der angeklagte syrische Flüchtling Alaa S. in den Gerichtssaal geführt. Foto: Matthias Rietschel/Reuters, dpa

    Die Chemnitzer Polizei hat an diesem windigen Montagmorgen die Wasserwerfer aufgefahren. Nicht zum ersten Mal. Man hat ja noch die Bilder aus den vergangenen Monaten vor dem inneren Auge, von den rechten Protesten, den Gegendemonstrationen, schon da fuhr die

    Nun also wieder Wasserwerfer. Es haben sich hunderte Hooligans und Neonazis angekündigt, die zu der Beerdigung eines gestorbenen Anhängers des Fußball-Regionalligisten Chemnitzer FC kommen wollen. Schon die Traueraktion für Thomas Haller im CFC-Stadion hatte vor etwa einer Woche deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Haller war führender Kopf der früheren Vereinigung „HooNaRa“, und die Klubführung ließ den Huldigungsakt für ihn im Stadion einfach so geschehen. Später rechtfertigte sie sich damit, von den Hooligans quasi erpresst worden zu sein. Haller, das zur Vollständigkeit, war im August auch bei den rechten Demonstrationen nach dem Tod von Daniel H. gesichtet worden.

    Die Nervosität ist groß bei den Sicherheitsbehörden an diesem Morgen, deshalb das Großaufgebot. Zum Begräbnis kommen tatsächlich rund 1000 Anhänger der rechten Szene, teils in schwarzen Szeneklamotten, die Augen hinter dunklen Sonnenbrillen verborgen. Gibt es wieder gewalttätige Auseinandersetzungen? Ausgerechnet an diesem Tag? An dem eine Autostunde entfernt in der Landeshauptstadt Dresden der erste Akt der juristischen Bewältigung des Chemnitzer Traumas beginnt.

    Der Mittäter ist auf der Flucht und wird weltweit gesucht

    Der 23-jährige syrische Flüchtling Alaa S. ist des gemeinschaftlichen Totschlags, des versuchten gemeinschaftlichen Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Er soll am 26. August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes zusammen mit dem Iraker Farhad A. nach einem Streit den 35-jährigen Daniel H. erstochen haben. Vor Gericht verantworten muss sich zunächst nur Alaa S. Der Mittäter ist auf der Flucht und wird weltweit gesucht. Das Verfahren wurde daher abgetrennt.

    Auch in Dresden hat man sich gegen mögliche Ausschreitungen gewappnet. Doch keine Spur davon. Geduldig reihen sich die Besucher schon zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung in ihre jeweiligen Warteschlangen ein: Fotografen und Kameraleute, Journalisten, Privatpersonen. Mit seinem betonblockbewehrten Portal könnte der einst für den Prozess gegen die Terrorgruppe Freital eingerichtete Sicherheitstrakt des Oberlandesgerichts (OLG) sogar einem Angriff mit schwerem Gerät widerstehen.

    Etwa 1000 Anhänger der rechten Szene bilden am Montag einen Trauerzug für einen gestorbenen Chemnitzer Fußball-Anhänger.
    Etwa 1000 Anhänger der rechten Szene bilden am Montag einen Trauerzug für einen gestorbenen Chemnitzer Fußball-Anhänger. Foto: Ronny Hartmann, afp

    Nötig sind solche Vorkehrungen am Montag nicht, auch wenn eine Verteidigerin von Alaa S. in einem Antrag eben das zu beschwören schien. Sie hatte die Verlegung des Prozesses in ein anderes Bundesland gefordert. Nachdem der Bundesgerichtshof das Anliegen von Rechtsanwältin Ricarda Lang in der Vorwoche abgeschmettert und den Prozess der Strafkammer des Chemnitzer Landgerichts wie geplant im Dresdner Sicherheitssaal des OLG belassen hat, legt Lang nun im Gerichtssaal noch mal nach. Als Alaa S., der in weißem Hemd und cremefarbenem Blazer den Saal betritt, die Handschellen abgenommen sind, nimmt er auf der Anklagebank Platz, und seine Verteidigerin holt zu einer Erklärung aus.

    Sie will den Schöffen auf den Zahn fühlen, jenen Laienrichtern, die den Berufsrichtern der Strafkammer zur Seite stehen und zusammen mit ihnen urteilen werden. Um etwaige Voreingenommenheit der aus der Bevölkerung stammenden Laienrichter abzuklopfen, präsentiert Lang einen Fragenkatalog: Sind Sie Mitglied der AfD? Mitglied von Pro Chemnitz? Sympathisant einer dieser Parteien? Haben Sie sich öffentlich, etwa in Leserbriefen, gegen Flüchtlinge ausgesprochen? Haben Sie an Pegida-Demonstrationen oder den Demonstrationen nach dem 26. August teilgenommen? Haben Sie am Tatort Blumen oder Kränze abgelegt? Oder: Sind Sie mit dem im

    Die Verteidigung will wissen: Ist das Gericht in dem Chemnitzer Fall befangen?

    Das alles und noch einiges mehr will die Verteidigerin – sinngemäß wiedergegeben – von den Schöffen wissen. Es gehe ihr nicht darum, diese unter Generalverdacht zu stellen. Vielmehr sehe sie in den Chemnitzer Entwicklungen seit der Tatnacht am 26. August eine Vielzahl von „Anknüpfungstatsachen“. Diese könnten Befangenheit begründen, je nachdem, wie die Antworten der Schöffen ausfallen. Die Berufsrichter sollen die Antworten vor ihrer Verlesung weder kontrollieren noch korrigieren können. Eine Entscheidung zum Antrag stellt die Vorsitzende Richterin Simone Herberger zunächst zurück, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern.

    Dann erteilt sie dem Staatsanwalt das Wort. Stephan Butzkies führt die Ereignisse der Tatnacht zunächst so aus, wie sie sich aus Sicht der Ermittler nach dem Hören von 100 Zeugen darstellen: als gemeinschaftliche Tat mindestens zweier Akteure, des Angeklagten Alaa S. und des bisher flüchtigen Farhad A. In „bewusstem und gewolltem Zusammenwirken“ hätten die beiden auf den Chemnitzer Daniel H. eingestochen, der unter anderem einen Stich ins Herz und einen durch die Lunge erlitt. Der ebenfalls Geschädigte Dimitri M. trug eine knapp vier Zentimeter tiefe Stichwunde am Oberkörper davon. Während Daniel H. noch in der Nacht an den Folgen seiner Verletzungen starb, soll Dimitri M. noch am ersten Prozesstag als Zeuge aussagen.

    Zwei Tage nach der tödlichen Messerattacke im August 2018: Menschen haben am Tatort in der Chemnitzer Innenstadt Blumen und Kerzen niedergelegt.
    Zwei Tage nach der tödlichen Messerattacke im August 2018: Menschen haben am Tatort in der Chemnitzer Innenstadt Blumen und Kerzen niedergelegt. Foto: Jan Woitas, dpa

    Doch zunächst will die Richterin vom Angeklagten wissen, ob er sich zur Anklage äußert. Alaa S. zwirbelt seinen Kinnbart, während ein Dolmetscher übersetzt. Der Angeklagte bleibt stumm. Doch wiederum gibt seine Verteidigung eine Erklärung ab; eine, an deren Ende Rechtsanwalt Frank Drücke die Aufhebung des Haftbefehls fordert – und die Einstellung des ganzen Verfahrens.

    In seiner Erklärung geht es zum einen um die aufgeladene Stimmung in der Region, die dafür sorge, dass die Anklage einen „semantischen Kampf zwischen politischer Korrektheit und strafrechtlicher Richtigkeit“ darstelle. Das Strafverfahren lasse sich kaum vom politischen Klima lösen, es verliere so seine „reinigende Wirkung“. Die Erklärung greift die den Prozessbeteiligten vorliegende, detaillierte Fassung der Anklageschrift massiv an. „Widersprüchliche Aussagen zu Stichbewegungen“ gebe es da und einen geschilderten Tatablauf, der „physiologisch abenteuerlich und lebensfern“ sei. Es geht um Fragen, an denen alles hängt: Hat Drückes Mandant, hat Alaa S. zugestochen oder hat er nur geschlagen? Gab es ein Tatmesser oder gab es zwei, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht?

    Der Staatsanwalt lässt die Situation in der Tatnacht nachspielen

    Obwohl man in der Nähe des Tatorts ein mutmaßlich von den Tätern weggeworfenes Messer fand, liefert dieses eben keinen finalen Beweis für eine Täterschaft des Angeklagten. Seine DNA ist nicht auf dem Messer, vielmehr befinde sich darauf die des flüchtigen Farhad A. und dessen Bruder, sagt der Anwalt. Zudem stamme Blut, das man am Schuh des zwischenzeitlich wieder frei gelassenen Verdächtigen Yousif A. festgestellt hatte, vom überlebenden Opfer Dimitri M. Drücke hält die Vorwürfe der Anklage für zu „diffus“, als dass sich sein Mandant dagegen wehren könne.

    Vom Zeugen Dimitri M. erhoffen sich alle ein wenig mehr Licht im Dunkel der Tatnacht. Der in Russland geborene, in Chemnitz lebende Kraftfahrer war mit seiner Frau und Verwandten auf dem Heimweg vom Stadtfest, als die Gruppe einen Bekannten traf: Daniel H. An der Brückenstraße seien zunächst „drei kleine Asylbewerber“ auf die Gruppe zugekommen. Sie hätten nach Zigaretten gefragt und seien wieder abgezogen. Ein weiterer Mann sei wenig später auf Daniel H. zugekommen und habe diesen angesprochen. Beide seien in Richtung eines Torbogens zu einem Hof gegangen, doch sei Daniel H. prompt umgekehrt. Dann kam es nach Dimitri M.s Schilderung zu einem Streit.

    „Verpiss dich“, habe Daniel H. zu dem anderen gesagt. Der habe Daniel mit flacher Hand geohrfeigt. Dann habe auch er sich eingemischt. Eine weitere Person, die aus dem Torbogen gekommen sei, habe ihm auf den Rücken geschlagen. Später habe er festgestellt, dass er an Händen und am Körper blutverschmiert war. Der Mann aus dem Torbogen sei aber an den inzwischen zwei mit Daniel H. Streitenden vorbeigelaufen. Einer von Daniel H.s Angreifern habe dann mit einem Messer zugestochen. Der andere führte Bewegungen aus, die Dimitri M. in der Polizeivernehmung noch ebenfalls als Stiche beschrieben hatte. Im Gerichtssaal ist er sich nicht mehr sicher, ob es sich um Schläge oder Stiche handelte. Ein zweites Messer jedenfalls habe er nicht gesehen.

    Auch wenn der Staatsanwalt mit vollem Körpereinsatz weiterforscht – wirklich zusätzliche Erkenntnisse bringt es nicht, dass er sich im Gerichtssaal auf den Boden legt. In der Lage des gestürzten Opfers instruiert Stephan Butzkies Dimitri M., jene Bewegungen zu vollführen, die er von den beiden Tätern gesehen haben will. Nach seiner Aussage nimmt Dimitri M. neben Daniel H.s Verwandten auf der Bank der Nebenkläger Platz. Der Prozess geht kommende Woche weiter.

    In Chemnitz sind die Wasserwerfer der Polizei an diesem Tag übrigens doch nicht nötig. Nach der Beisetzung des Fußball-Hooligans bleibt die Lage ruhig.

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