Ein kurzer Golfkurs am warmen Mittelmeer sollte es werden für Kristian B., einen 63-jährigen Zahnarzt aus Wuppertal. Für den Kurztrip im November suchte er sich Antalya aus, wo auch um diese Jahreszeit noch oft die Sonne scheint und die Temperaturen angenehm sind.
Doch der Abstecher an die türkische Südküste wurde zum Albtraum: B. kam nach der Landung in Antalya ins Gefängnis und wurde erst einen Monat später wieder freigelassen. Nach türkischen Maßstäben kam er glimpflich davon: Die Staatsanwaltschaft wollte ihn für vier Jahre hinter Gitter bringen, weil er Präsident Recep Tayyip Erdogan und die Muslime beleidigt haben soll.
Ein Gericht in Antalya verurteilte den 63-Jährigen am Dienstag wegen Präsidentenbeleidigung und Volksverhetzung, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.
Die Beamten hatten dem Arzt vorgeworfen, er habe eine Frau, das „Türkentum“ und Erdogan beleidigt
„Er will mit dem ersten Flugzeug nach Deutschland zurückkehren“, sagte B.’s Anwalt Ahmet Ünal Ersoy unserer Redaktion. Zunächst musste B. ins Gefängnis zurück, um die Entlassungsformalitäten zu erledigen. Am Nachmittag wartete er noch auf die Ergebnisse eines Corona-Tests, der in der Türkei vor Flügen nach Deutschland nötig ist.
Als B. am 4. November aus Düsseldorf kommend in Antalya landete, kam er nicht über die Ankunftshalle hinaus. Laut Anwalt Ersoy forderte der herzkranke Arzt nach der Ankunft eine neben ihm stehende Frau am Gepäckband auf, mehr Abstand zu halten, und geriet mit ihr in Streit. Später habe die Frau die Flughafenpolizei alarmiert.
Die Beamten hätten B. mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe die Frau, das „Türkentum“ und Erdogan beleidigt. Ein Haftrichter ordnete einen Tag später U-Haft an.
Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung sowie wegen Volksverhetzung
Nach türkischen Angaben soll B. die Türkei als „Scheiß-Land“ beschimpft haben. Zudem habe er gesagt: „Alle Muslime sind Mörder. Ihr seid alle Mörder.“ Auch habe er die türkische Polizei sowie Erdogan beleidigt. B. wies dies vor Gericht zurück.
Er habe vor dem Gepäckband die Umstehenden um die Einhaltung des Mindestabstands gebeten, weil er als 63-Jähriger zur Corona-Risikogruppe gehöre. Er habe weder ein Problem mit Muslimen noch mit der Türkei. Dagegen sagten mehrere Zeugen aus, der deutsche Zahnarzt habe Muslime und Erdogan beleidigt.
Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Verurteilung wegen Präsidentenbeleidigung sowie wegen Volksverhetzung. Das Gericht folgte dem teilweise und wertete den Vorwurf der Beleidigung Erdogans als besonders schwer: Die Richter verurteilten ihn zu elf Monaten und 20 Tagen Haft wegen Präsidentenbeleidigung und zu weiteren fünf Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung.
Anwalt Ersoy sagte nach der Verhandlung, die sofortige Freilassung seines Mandanten nach dem Bewährungsurteil zeige, dass es besser gewesen wäre, B. nicht in Untersuchungshaft zu stecken. Er hoffe sehr, dass der deutsche Arzt das Erlebnis schnell vergessen und bald wieder in die Türkei kommen werde. B. äußerte sich nicht.
Beim Vorwurf der Präsidentenbeleidigung geht die Justiz rigoros vor
Die Freilassung von B. noch am Prozesstag verhinderte jedoch, dass der Fall zu einer neuen Belastung für die politischen Beziehungen zwischen Ankara und Berlin wird. In den vergangenen Jahren hatte die türkische Justiz unter anderem den deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel, die deutsche Journalistin Mesale Tolu und den Berliner Menschenrechtler Peter Steudtner monatelang inhaftiert, bevor sie nach politischem Druck aus Berlin freigelassen wurden.
Die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes für die Türkei warnen, Deutsche in der Türkei würden „willkürlich festgenommen“. Dazu genügten oft Äußerungen, die in Deutschland von der Meinungsfreiheit geschützt seien.
Beim Vorwurf der Präsidentenbeleidigung geht die Justiz rigoros vor. Allein im vergangenen Jahr ermittelten Staatsanwälte in der Türkei gegen 36.000 Menschen wegen dieses Vorwurfs, mehr als 12.000 Angeklagte kamen vor Gericht, fast 4000 wurden bestraft.
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