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Prostitution: Bordellbetreiber müssen künftig ein Geschäftskonzept vorlegen

Prostitution

Bordellbetreiber müssen künftig ein Geschäftskonzept vorlegen

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    Der Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz sieht deutlich schärfere Regeln für Bordellbetreiber vor.
    Der Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz sieht deutlich schärfere Regeln für Bordellbetreiber vor. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Per Gesetz sollen Betreiber von Bordellen künftig verpflichtet werden, bei der Anmeldung ihrer Etablissements ein detailliertes Geschäftskonzept vorzulegen. Eine entsprechende Regelung ist im Entwurf für das neue Prostitutionsgesetz vorgesehen, wie der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Ralf Kleindiek, am Donnerstag in Berlin sagte.

    Zugelassen werden sollen nur Bordelle, bei denen die Prostituierten Kunden und Sexpraktiken frei wählen können. Die Grünen kritisierten die Vorlage.

    Durch die Pflicht zur Offenlegung des Geschäftskonzepts sollen umstrittene Angebote wie Flatrate- oder Gangbang-Partys unterbunden werden. Mit dem Gesetz, das nun in die Ressortabstimmung geht, wird erstmals eine Erlaubnispflicht für Bordelle eingeführt. Die Betreiber müssen demnach "zuverlässig" sein und dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein - etwa wegen Menschenhandels.

    Eine Kondompflicht für Freier wird auch eingeführt

    Auch die Mitgliedschaft in einem verbotenen Rockerclub kann dazu führen, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird. Ein Weisungsrecht der Betreiber gegenüber den Prostituierten soll es nur für die allgemeinen Rahmenbedingungen geben - etwa die Arbeitszeiten - , nicht aber für die Ausübung bestimmter Praktiken.

    Neu geschaffen wird aber auch eine Anmeldepflicht für die Prostituierten. Sie müssen dafür persönlich bei den Behörden vorstellig werden. Verpflichtend ist auch eine Gesundheitsberatung. Hier gilt eine Sonderregelung für junge Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren: Sie müssen halbjährlich zur Beratung, für alle anderen gilt eine Zwölf-Monats-Frist. Wer sich nicht an die Anmeldepflicht hält, soll zunächst verwarnt werden. Bei mehrmaligen Verstößen soll ein Bußgeld verhängt werden. 

    Eingeführt wird zudem die Kondompflicht - belangt werden dabei aber nur die Freier. Mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr begehen sie der Neuregelung zufolge eine Ordnungswidrigkeit, auch hier droht ein Bußgeld.

    Die Neuregelung soll 2016 in Kraft treten

    Mit der Neuregelung zieht die große Koalition die Konsequenzen aus dem einst von Rot-Grün beschlossenen Prostitutionsgesetz, mit der die Sittenwidrigkeit der Prostitution abgeschafft worden war. Die Regelung hat nach Ansicht von Kritikern allerdings ungewollt der Zwangsprostitution Vorschub geleistet. Deshalb hatte insbesondere die Union auf schärfere Regelungen gedrungen, was für langwierige Kontroversen in der Koalition gesorgt hatte. Die Neuregelung soll 2016 in Kraft treten.  

    Die Grünen-Frauenexpertin Ulle Schauws kritisierte, der Referentenentwurf schieße "an vielen Stellen über das Ziel hinaus". Statt die Rechte und den Schutz der Prostituierten zu stärken, "wird Druck und Zwang auf die Betroffenen ausgeübt". Die vorgesehene Meldepflicht sei datenschutzrechtlich bedenklich und treibe Prostituierte in die Illegalität. Die verpflichtende Gesundheitsberatung sei stigmatisierend. Es bleibe zu hoffen, dass sich hier die Union mit ihren restriktiven Forderungen nicht durchsetzt. afp

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