Gentests an Embryonen sind in Deutschland auch künftig erlaubt. Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung künftig auf Gendefekte testen lassen. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gegeben. Die Entscheidung setzte den Schlusspunkt hinter ein jahrelanges Ringen um die umstrittene Methode.
Zwar bleiben diese Gentests in Deutschland grundsätzlich auch weiter verboten. Zulässig sein sollen sie aber, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist. Eine Beratung ist dabei Pflicht, auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Details sollen nun in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte. Eine klare gesetzliche Grundlage gab es dafür bislang aber nicht.
Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt.
Katholische Kirche lehnt die PID grundsätzlich ab
Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet. Deswegen lehnt die katholische Kirche die PID grundsätzlich ab, auch die evangelische Kirche kritisiert die nun beschlossene begrenzte Zulassung der PID als zu weitgehend. Behindertenverbände äußerten die Befürchtung, dass der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, die PID zu nutzen. afp/dpa