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Präimplantationsdiagnostik: Bundesrat: Gentests an Embryonen erlaubt

Präimplantationsdiagnostik

Bundesrat: Gentests an Embryonen erlaubt

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    Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild)
    Mikroskopische Aufnahme einer menschliche Eizelle, in die zu Demonstrationszwecken eine Injektionsnadel eingeführt wird. (Archivbild) Foto: dpa

    Gentests an Embryonen sind in  Deutschland auch künftig erlaubt. Paare dürfen Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung künftig auf Gendefekte testen lassen. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gegeben. Die Entscheidung setzte den Schlusspunkt hinter ein jahrelanges Ringen um die umstrittene Methode.

    Zwar bleiben diese Gentests in Deutschland grundsätzlich auch weiter verboten. Zulässig sein sollen sie aber, wenn wegen elterlicher Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich ist. Eine Beratung ist dabei Pflicht, auch eine Ethikkommission muss zustimmen. Details sollen nun in einer Rechtsverordnung geregelt werden.

    Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der  Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren  Genschäden erlaubt hatte. Eine klare gesetzliche Grundlage gab es  dafür bislang aber nicht.

    Der Bundestag hatte im Juni der PID-Zulassung in einer großen Debatte ohne Fraktionsdisziplin zugestimmt. Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit kleineren Ausnahmen hatten eine Mehrheit verfehlt.

    Katholische Kirche lehnt die PID  grundsätzlich ab

    Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem  Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu  untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der  Regel vernichtet. Deswegen lehnt die katholische Kirche die PID  grundsätzlich ab, auch die evangelische Kirche kritisiert die nun  beschlossene begrenzte Zulassung der PID als zu weitgehend.  Behindertenverbände äußerten die Befürchtung, dass der  gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde,  die PID zu nutzen. afp/dpa

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