Die Polizei in Nordrhein-Westfalen sieht sich Vorwürfen ausgesetzt. Ein mutmaßlicher Salafist soll als Polizist Zugriff auf geheime Dokumente des Landesverfassungsschuztes gehabt haben. Der 31-jährige mutmaßliche Anhänger der radikalislamischen Westdeutsche Allgemeine Zeitung am Samstag berichtet, ist der Polizeikommissar inzwischen vom Dienst suspendiert.
Hatte Salafist Zugriff auch Geheimdokumente?
Das ist Salafismus
Salafisten wollen Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach mittelalterlichen Regeln umgestalten. Sie sehen sich als Verfechter eines unverfälschten Islams, lehnen Reformen ab und betreiben die Errichtung eines islamistischen Gottesstaates.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezifferte die Zahl radikal-islamistischer Salafisten in Deutschland bis Ende Oktober 2016 auf 9200. Es radikalisieren sich dabei immer mehr junge Menschen.
Motor der Radikalisierung ist oft das Internet. Eine autoritäre Erziehung, innerfamiliäre Gewalt und soziale Unsicherheit verstärken Studien zufolge die Bereitschaft junger Menschen, selbst gewalttätig zu werden und sich von Islamisten vereinnahmen zu lassen.
"Extremisten haben bei Polizei und Verfassungsschutz nichts verloren", zitierte die "WAZ" NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werde der Polizist entlassen. Im Ministerium wird der Fall laut "WAZ" als "sehr ernst" eingestuft. Auch Essens Polizeipräsidentin Stephania Fischer-Weinsziehr sagte dem Blatt zufolge, sie rechne mit der Entlassung des Mannes aus dem Beamtenverhältnis.
Auswirkungen auf Sicherheit geprüft
Das NRW-Innenministerium prüft dem Bericht zufolge, ob die internen Kenntnisse des Mannes Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben könnten und ob konkrete Gegenmaßnahmen erforderlich seien. Die Verbindungen des Polizisten zu den Salafisten seien erst aufgeflogen, als er Infostände angemeldet habe, auf denen auch salafistische Hetzschriften auslagen. Später sei gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Dem Mann wird vorgeworfen, die islamische Scharia über die freiheitlich demokratische Grundordnung zu stellen. afp/AZ