Ein Mann, ein Ziel: Ein Wanderer will einmal ganz Deutschland durchqueren von Süden bis in den Norden. Doch um bis ganz an die Spitze nach Sylt zu kommen, müsste er auf dem Hindenburgdamm zur Insel laufen. Das erlaubte ihm die Deutsche Bahn aber nicht. Anstatt das Handtuch zu werfen, suchte er Hilfe beim Petitionsausschuss des Bundestags.
Dort kann jeder seine Bitte einreichen – als Einzelperson oder zusammen mit den Unterschriften anderer. 2014 haben die Deutschen diese Möglichkeit immerhin 15 325 Mal genutzt. Das sind etwa 500 Eingaben mehr als 2013. Zum Beispiel im Energie-Bereich hatten die Bürger mehr zu beanstanden. Mit 16 Prozent kamen die meisten dieser Anträge aus Bayern.
Antrag auf pinke Parkscheiben wurde abgelehnt
Bei den Petitionen handelt es sich oft um Situationen, in denen rechtlich alles richtig verlaufen ist, die moralisch aber schwierig sind, sagt Günter Baumann (CDU). Ein Beispiel: Eine Frau, deren Lebensgefährte bei einem Bundeswehreinsatz in Afghanistan starb, wendet sich an den Petitionsausschuss. Die beiden hatten in einem Testament festgehalten, dass alle Versicherungsbeträge an sie gehen sollten. Doch das war plötzlich nicht möglich und die Frau erhielt keine finanzielle Hilfe. Der Ausschuss sorgte dafür, dass die Frau als Härtefall eingestuft wurde und doch Geld bekam.
Doch das Gremium kann nicht auf alle Bitten eingehen, die es erreichen. So war es auch im Fall des Wanderers vor Sylt: Zwar wollten die Mitglieder ihm helfen, aber die Bahn kam vom Verbot nicht ab. Ähnlich erging es anderen Petenten. Eine forderte etwa die Abschaffung der Wasch-Etiketten in der Kleidung. Ebenso erfolglos endete ein Antrag für pinkfarbene Parkscheiben. Außerdem erhielt der Ausschuss eine Petition mit 145 Unterschriften, in der die Abschaffung der Bundeswehr gefordert wurde. Auch diesem Anliegen wollten die 26 Mitglieder nicht entsprechen.
Bundestag soll einen Kinderbeauftragten bekommen
Aber es gibt auch Fälle, in denen eine Petition eine Änderung zur Folge hat. Zurzeit setzt sich der Ausschuss beispielsweise auf Anregung einer Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin mit über 110 000 Unterschriften dafür ein, dass der Bundestag einen Kinderbeauftragten bekommt. Ein weiteres Beispiel: Nach über sieben Jahren wurde einer Petition stattgegeben, wonach sowjetische Kriegsgefangene entschädigt werden sollen.
Stellt sich die Frage, ob nicht private Online-Portale schneller mehr Aufmerksamkeit für eine Sache erregen könnten. Ein Beispiel dafür ist der Aufruf gegen den Fernseh-Moderator Markus Lanz, der im Internet über 230 000 Unterstützer erreichte. Doch die Mitglieder des Bundestags weisen darauf hin, dass die politische Diskussion zwar oft länger daure, aber dafür könne sie wirklich etwas bewirken.