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Petition: 50.000 Menschen unterzeichnen gegen Vorratsdatenspeicherung

Petition

50.000 Menschen unterzeichnen gegen Vorratsdatenspeicherung

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    Nach wie vor ein Streitthema: Das Speichern von Telefon- und Internetdaten.
    Nach wie vor ein Streitthema: Das Speichern von Telefon- und Internetdaten. Foto: dpa

    Es ist die zweite erfolgreiche Petition gegen die anlassunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten in Deutschland: Am Mittwochmittag überschritt die Petition, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung richtet, beim Deutschen Bundestag die Marke von 50.000 Mitzeichnern. Damit muss sich nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Petition dafür aus, die Vorratsdatenspeicherung auch auf EU-Ebene zu stoppen.

    "Am Wochenende waren wir noch etwas zurückhaltend und haben nicht wirklich dran geglaubt, dass wir bis heute die 50.000er Grenze erreichen würden", so Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft, der die Initiative mit unterstützt. Zu verdanken sei der Endspurt "einer tollen Mobilisierung unzähliger Menschen, die alleine in den letzten 30 Stunden rund 20.000 Menschen dazu bewogen haben, mit ihrem Namen gegen die Vorratsdatenspeicherung einzutreten".

    Vorratsdatenspeicherung heißt, dass Telekommunikationsfirmen sechs Monate lang Daten von Bürgern speichern sollen - für den Fall, dass Polizei oder Terror-Fahnder sie später vielleicht einmal brauchen. Das betrifft

    Protokolliert werden sollen Telefon-, Internet-, SMS- und Mail-Verbindungen

    Gespeichert werden sollen in diesen Fällen Name und Anschrift des Teilnehmers sowie Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung - bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn. Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails gehören ebenfalls dazu. Nicht gespeichert wird der Inhalt des Gesprächs.

    Gefordert wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission, unterstützt wird sie von Unionspolitikern, aber auch von der Polizei. Kritiker - darunter die FDP - befürchten dagegen eine Totalüberwachung unschuldiger Bürger.

    Koalition streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung

    In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung rechtlich noch nicht geregelt. Zwar trat 2008 ein entsprechendes Gesetz in Kraft, 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung aber für verfassungswidrig. Nach Ansicht der Richter war der Datenschutz nicht ausreichend und die Hürden für den staatlichen Zugriff zu niedrig. Die EU-Richtlinie selbst stellten die darüber gestritten. AZ

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