Es ist die zweite erfolgreiche Petition gegen die anlassunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten in Deutschland: Am Mittwochmittag überschritt die Petition, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung richtet, beim Deutschen Bundestag die Marke von 50.000 Mitzeichnern. Damit muss sich nun der Bundestag mit dem Anliegen befassen. Gleichzeitig spricht sich die von Kai-Uwe Steffens vomArbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Petition dafür aus, die Vorratsdatenspeicherung auch auf EU-Ebene zu stoppen.
"Am Wochenende waren wir noch etwas zurückhaltend und haben nicht wirklich dran geglaubt, dass wir bis heute die 50.000er Grenze erreichen würden", so Markus Beckedahl vom Verein Digitale Gesellschaft, der die Initiative mit unterstützt. Zu verdanken sei der Endspurt "einer tollen Mobilisierung unzähliger Menschen, die alleine in den letzten 30 Stunden rund 20.000 Menschen dazu bewogen haben, mit ihrem Namen gegen die Vorratsdatenspeicherung einzutreten".
Vorratsdatenspeicherung heißt, dass Telekommunikationsfirmen sechs Monate lang Daten von Bürgern speichern sollen - für den Fall, dass Polizei oder Terror-Fahnder sie später vielleicht einmal brauchen. Das betrifft Daten bei Telefongesprächen, Handy-Gesprächen, beim SMS-Versand und beim Zugang ins Internet.
Protokolliert werden sollen Telefon-, Internet-, SMS- und Mail-Verbindungen
Gespeichert werden sollen in diesen Fällen Name und Anschrift des Teilnehmers sowie Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung - bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn. Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails gehören ebenfalls dazu. Nicht gespeichert wird der Inhalt des Gesprächs.
Gefordert wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission, unterstützt wird sie von Unionspolitikern, aber auch von der Polizei. Kritiker - darunter die FDP - befürchten dagegen eine Totalüberwachung unschuldiger Bürger.
Koalition streitet weiter über Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung rechtlich noch nicht geregelt. Zwar trat 2008 ein entsprechendes Gesetz in Kraft, 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung aber für verfassungswidrig. Nach Ansicht der Richter war der Datenschutz nicht ausreichend und die Hürden für den staatlichen Zugriff zu niedrig. Die EU-Richtlinie selbst stellten die Richter dabei nicht infrage und sprachen sich für eine Neufassung des deutschen Gesetzes aus. Seitdem wird in der Regierungskoalition darüber gestritten. AZ