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Parteien: Muss Kanzleramtschef Peter Altmaier jetzt zurücktreten?

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Muss Kanzleramtschef Peter Altmaier jetzt zurücktreten?

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    Muss Kanzleramtschef Peter Altmaier zurücktreten?
    Muss Kanzleramtschef Peter Altmaier zurücktreten? Foto: Ole Spata (dpa)

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat schon 40 Jahre auf dem Buckel. Doch an Aktualität hat es nichts verloren. Am 2. März 1977 hatten die Karlsruher Hüter der Verfassung eine strikte Trennung von Regierungsarbeit und Wahlkampf angemahnt. Es sei Staatsorganen „von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren“, urteilten sie. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit werde verletzt, „wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den

    In dem Urteil von 1977 ging es primär um die Wahlwerbung. So urteilten die Richter, dass sich die Regierung im Wahlkampf mit Broschüren, Leistungsberichten oder Erfolgsberichten zurückhalten müsse. Aber gilt diese vom Verfassungsgericht geforderte Zurückhaltung auch für die Mitglieder der Regierung?

    FDP und SPD üben Kritik an Peter Altmaier

    Ja, meint die FDP, und übt massive Kritik an der Entscheidung, dass Kanzleramtsminister Peter Altmaier eine zentrale Rolle bei der Erarbeitung des CDU-Wahlprogramms spielt und dafür ein eigenes Büro im Adenauer-Haus erhält. Die Liberalen fordern gar seinen Rücktritt als Chef der Regierungszentrale. „Wenn der Kanzleramtschef Wahlkampfmanager der

    Auch beim Koalitionspartner SPD gibt es massive Bedenken mit Blick auf die neue Rolle Altmaiers, der eigentlich als Kanzleramtsminister für die Koordinierung der Unions- und

    Und auch SPD-Generalsekretärin Katharina Barley nannte es „hochproblematisch, wenn Wahlkampf und zentrale Regierungskoordination miteinander vermengt werden“. In der CDU müsse die Anspannung wohl sehr groß sein, „wenn sich jetzt selbst Frau Merkel über gängige politische Spielregeln hinwegsetzt“. Die CDU wies diese Vorwürfe als unbegründet zurück. Peter Tauber bleibe in seiner Eigenschaft als Generalsekretär auch der Wahlkampfmanager der Partei, Altmaiers Aufgabe sei es lediglich, das Wahlprogramm zu erarbeiten und die Vorstellungen der CDU mit denen der bayerischen Schwesterpartei CSU zusammenzuführen, während Tauber weiterhin für die Planung und Organisation des Wahlkampfes zuständig sei.

    Politikwissenschaftler über Altmaier: "Weder rechtlich noch moralisch zu beanstanden"

    Rückendeckung erhält die CDU auch vom Politikwissenschaftler Nils Diederich von der Freien Universität Berlin. Altmaiers Engagement sei weder rechtlich noch moralisch zu beanstanden, sagte der Parteienforscher. „Er ist in seiner Eigenschaft als Parteimitglied auch Mitglied der Regierung – insofern ist das völlig legitim.“ Wichtig sei nur, dass das Ministerbüro nicht als Parteizentrale genutzt werde. „Man muss die beiden Rollen, die man ausführt, sachlich voneinander trennen.“ Auch Angela Merkel könne jederzeit das CDU-Programm schreiben, „wenn sie Lust hätte“, sagt Diederich. „Das wäre auch legitim, obwohl sie Bundeskanzlerin ist.“ Lediglich der Bundespräsident sei verpflichtet, über den Parteien zu stehen.

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