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Parteien: Jetzt wird der NPD der Geldhahn abgedreht

Parteien

Jetzt wird der NPD der Geldhahn abgedreht

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    NPD-Kundgebung in Schwerin: Der rechtsextremen Partei droht
die Parteienfinanzierung entzogen werden.
    NPD-Kundgebung in Schwerin: Der rechtsextremen Partei droht die Parteienfinanzierung entzogen werden. Foto: Jens Büttner (dpa)

    Die hessische Stadt Büdingen nordöstlich von Frankfurt am Main war einfach zu schnell. Vier Vertreter der NPD sitzen in der Stadtverordnetenversammlung. Doch ein Beschluss des Gremiums unter Berufung auf das

    Doch der Sieg vor Gericht hilft der NPD nicht weiter. Weder in Büdingen noch sonst wo in Deutschland. Denn Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind fest entschlossen, der Partei den Geldhahn abzudrehen und die Zahlungen im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung einzustellen. So sollen noch vor der Bundestagswahl im September das Grundgesetz sowie weitere Gesetze im Bereich des Wahl- und Parteienrechts geändert werden.

    Bundesverfassungsgericht erklärte NPD für verfassungsfeindlich

    Es sei ein „nur schwer erträglicher Zustand“, eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei mit Steuermitteln zu unterstützen, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Freitag in Berlin. Daher habe er eine mit Justizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (

    Hintergrund: NPD-Verbot

    Das Thema NPD-Verbot beschäftigt die deutsche Politik und Justiz schon lange. 2003 scheiterte am Bundesverfassungsgericht ein zwei Jahre zuvor eingereichter Antrag aus formalen Gründen...

    ... Nun wird das Gericht am Dienstag sein Urteil zu einem zweiten Antrag verkünden, den 2013 allein die Bundesländer stellten. In Bundes- und Landespolitik wird aber mittlerweile davon ausgegangen, dass auch auch dieser Antrag scheitern könnte. Ein Überblick:

    30. Januar 2001: Nach monatelangen Debatten reicht die damalige rot-grüne Bundesregierung einen Antrag auf Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht ein. Am 30. März folgen auch Bundestag und Bundesrat mit eigenen Anträgen.

    18. März 2003: Das Bundesverfassungsgericht stellt das Verfahren ein, ohne die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen. Zuvor wurde bekannt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der NPD tätig waren.

    9. Dezember 2011: Die Innenministerkonferenz der Länder beschließt, die Chancen eines neuen NPD-Verbotsantrag zu prüfen. Dem ging die Aufdeckung der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) voraus, was der nie verstummten Verbotsdebatte neue Nahrung gab. 

    5. Dezember 2012: Die Innenministerkonferenz der Länder plädiert für ein neues Verbotsverfahren. Einen Tag später folgt die Ministerpräsidentenkonferenz dieser Empfehlung.

    14. Dezember 2012: Der Bundesrat beschließt mit großer Mehrheit, dass die Länderkammer in Karlsruhe einen neuen Antrag einreicht. Bundesregierung und Bundesrat lassen zunächst offen, ob sie sich anschließen.

    18. März 2013: Es wird bekannt, dass sich die Bundesregierung nicht an einem neuen Verbotsantrag beteiligt. Die fünf Minister der FDP im Bundeskabinett lehnen einen solchen Schritt ab. Die FDP will die NPD politisch bekämpfen.  

    3. Dezember 2013: Der 268 Seiten starke Antrag trifft beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Er listet zahlreiche Zitate von Parteifunktionären auf, die belegen sollen, dass die NPD ideologisch auf einer Linie mit der NSDAP steht.

    1. März 2016: Nach einer intensiven Vorprüfung und vom Gericht angeforderten weiteren Schriftsätzen beider Seiten beginnt die dreitägige mündliche Verhandlung am Zweiten Senat des Verfassungsgerichts. Zum Auftakt steht die Frage im Mittelpunkt, ob Bund und Länder rechtzeitig vor Antragstellung alle Spitzel in den Reihen der NPD-Führungsebene abschalteten.

    17. Januar 2017: Das Gericht verkündet sein Urteil: Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. "Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt."

    In der Tat hatten die Hüter der Verfassung am 17. Januar zwar den Antrag der Bundesländer, die NPD zu verbieten, abgelehnt, da die Partei insgesamt zu schwach und zu unbedeutend sei, um ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig aber stellten sie fest, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindlich sei. In der mündlichen Begründung wies Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ausdrücklich darauf hin, dass es „andere Reaktionsmöglichkeiten“ gebe, um die Partei zu bekämpfen, so den Entzug der staatlichen Mittel. Nach geltendem Gesetz bekommen Parteien Unterstützung, wenn sie bei der letzten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl mindestens 1,0 Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten haben; für die ersten vier Millionen Stimmen sind es ein Euro pro Stimme, ab dann 83 Cent.

    Für Grundgesetz-Änderung sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten notwendig

    2015 bekam die NPD auf diese Weise 1,3 Millionen Euro aus der Staatskasse – das ist ein Anteil von rund 40 Prozent des Parteietats von rund 2,9 Millionen Euro. Wegen der Abgabe falscher Rechenschaftsberichte musste die NPD allerdings in der Vergangenheit eine erhebliche Summe zurückzahlen. Dies brachte die Partei an den Rand der Zahlungsfähigkeit.

    Für die Änderung des Grundgesetzes sind jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Länderkammer hatte schon im März eine Resolution Niedersachsens einstimmig angenommen, in der eine Gesetzesinitiative gefordert wurde, um die NPD und andere verfassungsfeindliche Parteien künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

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